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Kein Geld nach Diebstahl des Fahrzeugs

Fr, 26th Januar, 2007 - Posted by Gerald -

So kann es gehen. Da wird das Auto gestohlen und die Versicherung zahlt nicht. Geschehen bei einem Coburger. Ihm wurde der Porsche entwendet. Die Kaskoversicherung weigerte sich, die Regulierung zu übernehmen und bekam vom Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 223/05) Recht.

Der Mann hatte anscheinend ganz nebenbei erwähnt, dass sein Sportwagen schon vor Jahren einmal gestohlen worden sein. Die Versicherung wurde stutzig und prüfte nach. Das Ergebnis der Recherche: Dem Mann war sein Porsche Carrera schon vier Mal aufgebrochen worden. In den Unterlagen der Versicherung tauchten diese Daten aber nicht auf. Sie waren ganz einfach vom Versicherten unterschlagen worden.

Die 39.000 Euro Versicherungssumme konnte der Fahrzeughalter damit vergessen, da er seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war. Die Richter aus Bamberg erklärten, eine solche Häufung von Diebstählen gebe Anlass zum Zweifel, ob es sich wirklich um einen Versicherungsfall handele. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung deshalb besser alles angeben, auch Diebstähle, die Jahre zurückliegen.

Category : KFZ / Recht+Gesetz / Versicherung

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