Ein wenig gelungenes Foto aus der Blitzanlage von Polizei oder Straßenverkehrsamt schützt nicht vor einer Strafe. Das bekam ein Autofahrer nun zu spüren. Mit dem Urteil des Oberwaltungsgerichtes Münster (Az. 8 A 280/05) hatte der Mann aus dem Hochsauerlandkreis allerdings nicht gerechnet. Er muss nun ein Fahrtenbuch führen.
Vorgeworfen wurde ihm, statt der erlaubten 70 mit 138 Kilometern die Stunde gefahren zu sein. Eine Radarfalle hatte sein Fahrzeug geblitzt. Wer am Steuer saß, ließ sich auf dem Foto allerdings nicht eindeutig erkennen. Angaben dazu wollte der Halter nicht machen. Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg waren für ihn damit erst einmal umschifft. Doch die Verkehrsbehörde verlangte, dass er ein Jahr lang alle Fahrten protokollieren müsse.
Diese Auflage wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz bestätigt. Der Fahrer habe sich beharrlich geweigert, den Sachverhalt zu klären. Und genau diese Weigerung sei Anlass, ein solches Urteil zu fällen.

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