Fr, 12th Januar, 2007 - Posted by
In den vergangenen Tagen hat es mal wieder heftig gestürmt. Bilder von Lkws, die einfach umgepustet wurden und andere Fahrzeuge unter sich begruben, flimmerten über den Bildschirm. Bäume wurden entwurzelt und Dächer abgedeckt. Nicht wenige Fahrzeuge wurden durch die Unwetter in Mitleidenschaft gezogen.
In dem Fall ist es wichtig, zu wissen, wann die Versicherung zahlt. Denn die Versicherungsgesellschaften prüfen gerade Unwetter-Schäden sehr genau. Gezahlt wird bei Sturm nur, wenn er eine Windgeschwindigkeit von mindesten 63 Stundenkilometern erreicht. Das heißt, es muss wenigstens Windstärke 8 herrschen, damit die Teil-Kaskoversicherung die Reparatur zerborstener Scheiben, von Beulen durch herabfallende Äste oder Kratzern durch herumfliegende Gegenstände übernimmt. Sie trägt die Kosten über dem Selbstbehalt – meistens 150 Euro, ob der Wagen gestanden hat oder gefahren wurde.
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