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Rot, Gelb oder Grün – welche Plakette hätten Sie gerne?

Mi, 3rd Januar, 2007 - Posted by Andre -

Ab dem 1. März 2007 wird es für „Stinker“ im Straßenverkehr ernst. Die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ tritt in Kraft und durch Feinstaub gefährdete Gebiete, in denen der Grenzwert mehr als 35 Tage überschritten wird, werden einer EU-Vorgabe entsprechend mit dem Zeichen „Umweltzone“ ausgewiesen. Auf diesem Schild sind dann auch jene Umweltplaketten abgebildet, mit denen man die Zone passieren darf.

Sein Fahrzeug mit einer Plakette zu kennzeichnen, deren Farbe – rot, gelb oder grün – sich nach der Schadstoffemissionsklasse und eventuell nachgerüsteten Partikelminderungssystemen richtet, ist zwar nicht verpflichtend. Ohne ist es allerdings verboten, eine Umweltzone zu durchfahren, selbst wenn das Fahrzeug technisch alle Voraussetzungen erfüllt. Ausnahmen bestimmen die Regel. So besteht etwa für landwirtschaftliche Maschinen und Motorräder kein Fahrverbot.

Zu rechnen ist mit Umweltzonen auf jeden Fall in München, Frankfurt, Berlin, Köln, Düsseldorf und Stuttgart. Laut ADAC sind damit derzeit rund 6,7 Millionen Fahrzeuge von einem lokalen Fahrverbot betroffen, beispielsweise Diesel, die mit Abgasstufe Euro 1 oder schlechter eingestuft sind, und Benziner ohne Kat. Sie haben nur noch die Möglichkeit, nachzurüsten, um die benötigte Plakette zu erhalten. Zu haben sind sie wahrscheinlich ab Mitte Februar. Bis dahin wird es noch viel Unsicherheit unter den Autofahrern geben und die Zahl der möglichen Umweltzonen vermutlich deutlich ansteigen.

Category : KFZ / Recht+Gesetz / Verkehr

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