Di, 19th Dezember, 2006 - Posted by
Verursacht ein Autofahrer einen Schaden und war sein Verhalten nicht fahrlässig bzw. nur leicht fahrlässig, so erhält er vom Versicherer die volle Leistung. War das Verhalten des Autofahrers hingegen grob fahrlässig, so berufen sich viele Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und verweigern eine Zahlung.
Mittlerweile gibt es immer mehr Angebote, die explizit auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Man sollte deshalb bei der Wahl einer neuen KFZ-Versicherung immer auch ein Auge auf diesen Punkt werfen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Versicherungsunternehmen diesen besonderen Schutz in ihren Normaltarifen anbieten, oft genug darf man den einen oder anderen Euro draufzahlen.
Anbei einige Beispiele der Vergangenheit, in denen Versicherungen erfolgreich einen Einwand erhoben haben. Der Fahrer hatte …
Das sind Fälle, in denen ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit dem Fahrer eine Menge Geld und Nerven sparen kann. Aber nicht alles ist erlaubt, Trunkenheitsfahrten sind zum Beispiel ausgenommen von der Regelung.
Angeregt durch den Beitrag “Einwand der groben Fahrlässigkeit Beispiel” von versicherung-in.de
![]() |
Noch keine Kommentare.