KFZ-Versicherungswechsel
Die offizielle Wechselfrist für die KFZ-Versicherung ist mit dem 30.11 abgelaufen und die Internet-Aktivitäten sind wieder auf ein normales Maß zurückgefallen. Wie die Statistik zeigt, gibt es im Dezember immer noch leichte Nachwehen.

Die Ursache dafür könnte in den weiteren Wechselmöglichkeiten liegen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, dass es neben der fristgerechten ordentlichen Kündigung zum Vertragsablauf weitere Möglichkeiten gibt, den Versicherungsvertrag zu beenden. Darauf weist laut Autoreporter.net der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Prämienerhöhungen berechtigen grundsätzlich zur sofortigen Kündigung des Versicherungsvertrages. Ändert sich z.B. allein die Typ- oder Regionalklasse und erhöht die Versicherung deswegen ihre Versicherungsprämien, muss das nicht hingenommen werden. Kein Kündigungsrecht besteht allerdings bei Prämienerhöhungen allein wegen Anhebung der Versicherungssteuer.
Da zum Jahreswechsel sicherlich einige Klassen-Wechsel und Prämienerhöhungen anliegen dürften, werden einige der dezemberlichen Aktivitäten wohl darauf zurück zu führen sein. Weitere Kündigungsgründe sind Schadenregulierungen (auch bei Ablehnung von Schadensleistungen) und Fahrzeugwechsel. Der Punkt Fahrzeugwechsel dürfte, angetrieben durch die Mehrwertsteuer-Anhebung, momentan auch etwas über dem üblichen Niveau liegen,

