Nur ein weiteres Auto Blog

Saisonkennzeichen und Versicherungsschutz

Mi, 15th November, 2006 - Posted by Gerald -

Seit 1997 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, für nicht das ganze Jahr betriebene Fahrzeuge, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Der Zulassungszeitraum liegt dabei zwischen 2 und 11 Monaten. Eine derartige zeitlich begrenzte Zulassung ist insbesondere für Cabrios, Motorräder, Wohnmobile oder auch Oldtimer interessant.

Der Vorteil - man spart bei den Versicherungsbeiträgen und der KFZ-Steuer. Der Nachteil - das Fahrzeug darf außerhalb der Saison weder in der Öffentlichkeit gefahren noch abgestellt werden. Zuwiderhandlungen können dem Halter teuer zu stehen kommen, bis zu 3 Punkte in Flensburg und ein entsprechendes Bußgeld warten auf den Übeltäter. Und nicht nur das, außerhalb der Saison ist das Fahrzeug “ruheversichert” - und damit nur in der privaten Garage oder auf dem privaten Stellplatz durch die Versicherung geschützt, ansonsten haftet der Fahrer im Schadensfall selber.

Kommt es in einem solchen Fall zu einem Unfall, dann bleibt der Fahrzeughalter auf dem eigenen Schaden sitzen und darf auch für alle weiteren Fahrzeug- und Personenschäden aufkommen. Das kann teuer werden, denn der Halter haftet mit seinem gesamten Vermögen. Also aufgepasst, alle Fahrten außerhalb der Saison sind verboten, das schließt auch Probe- oder Überführungsfahrten ein. Selbst die Fahrt zum TÜV oder zur AU ist während dieser Zeit untersagt. Wenn die Gültigkeit von TÜV oder AU im Ruhezeitraum abgelaufen ist, dann dürfen müssen diese im ersten zugelassenen Monat nachgeholt werden.

Siehe auch Keine Versicherung außerhalb der Saison

Category : KFZ / Versicherung

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Autoversicherung Online



KFZ-Blog :- Automobiles ungebremst is Digg proof thanks to caching by WP Super Cache!