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Für Falschparken (ver-)haftet ;-)

Mo, 13th November, 2006 - Posted by Gerald -

Wer falsch parkt, der haftet u.U. für Schäden, die ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund des im Wege stehenden Fahrzeuges verursacht. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und diese zum Teil blockiert. Als der Grundstückseigentümer später versuchte, mit seinem Fahrzeug das falsch parkende Fahrzeug zu umfahren, prallte er gegen die eigene Grundstücksmauer. Darauf hin verlangte der Mann Schadenersatz vom Falschparker, als dieser ablehnte ging die Sache vor das Frankfurter Amtsgericht.

Hier hatte man ein Einsehen mit dem Unfallopfer und verurteilte den Falschparker zur Übernahme von 25 Prozent der Unfallkosten. Als Begründung führte der Richter unter anderem an, dass das geparkte Auto die “entscheidende Unfallursache” gewesen sei.

Siehe auch: Falschparker haften mit bei Rangierunfall

Category : Recht+Gesetz / Verkehr

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