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Von Autos und anderen Mobilen

Falschparken kann Fahrerlaubnis kosten

Abgelegt unter: Recht+Gesetz, Verkehr — Gerald at 3:22 am on Mittwoch, November 8, 2006

Ein 40-jähriger Angesteller aus Detmold hatte zwischen Oktober 2003 und September 2005 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen. Jeder Verstoß brachte ihm neben einem Bußgeldbescheid auch noch einen Punkt in Flensburg ein. Außerdem hatte er zuvor zwei Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und weitere 7 Punkte dafür einkassiert. Das Ende vom Lied: Hartnäckige Verstöße gegen Parkvorschriften können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

27 Mal klingt schon ganz nett, aber das ist nichts im Vergleich zum Fall mit den 99 Verkehrsverstößen. Oder dem Fall der 124 Verkehrsverstöße in 2 Jahren, überwiegend wegen Falschparken, der sich gerade in einem Forum ankündigt.

Nicht immer geht eine streng wirtschaftliche Vorgehensweise auf. Zumindest dann nicht, wenn auch noch der Führerschein mit in die Waagschale geworfen werden muss. Was bin ich doch für ein Waisenknabe mit meinen zwei Knöllchen in 27 Jahren ;-)

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