Mo, 23rd Januar, 2006 - Posted by
Im allgemeinen kommt keine Versicherung für den Diebstahl eines Autos auf, wenn der Fahrer Schlüssel (und Papiere) im Fahrzeug liegen lässt, denn ein solches Verhalten gilt als grob fahrlässig. In diesem speziellen Fall hatte der Fahrer seinen Ersatzschlüssel und die Wagen-Papiere im verschlossenen Kofferraum gelagert. Da das Gericht keinen Zusammenhang zwischen dem Schlüssel und dem Diebstahl entdecken konnte, entschied es für den Autofahrer. Die Versicherung muss folglich zahlen.
(via OLG Hamm: Kasko-Versicherung muss zahlen)
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