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Winterreifen-Pflicht

Abgelegt unter: Allgemeines — Gerald at 2:56 am on Freitag, Dezember 30, 2005

Auf Juraa.de findet sich ein interessanter Blogbeitrag zum Mythos Winterreifen-Pflicht. Bekanntlich lag dem Bundesrat eine Änderungsverordnung zur Abstimmung vor, dieser wurde zugestimmt und sie tritt im neuen Jahr in Kraft. Aber nicht schon zum 1. Januar 2006, wie mancherorts zu lesen, sondern erst Mitte 2006.
Update: Sieh auch Manfreds Sicht zur Winterreifen-Pflicht.

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2 Kommentare »

Kommentar von Dr med Wolter

November 11, 2006 @ 23:21

§ 2 Abs. 3a StVO
“Straßenbenutzung durch Fahrzeuge”
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«

Kommentar von Freier Holger

Februar 25, 2007 @ 11:18

Viele Autofahrer fahren mit Sommerreifen weil sie denken es schneit doch sowieso nicht mehr. Aber bereits ab 7 Grad Aussentemperatur bekommen die Sommerreifen aufgrund einer anderen Gummimischung schlechte Eigenschaften. Es sollte daher auch mit Winterreifen gefahren werden, in Gebieten, wo es im Winter kaum Schnee gibt. Bei einem Unfall riskiert man dabei auch den Schutz der Autoversicherung

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