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Der Jahreswechsel und die KFZ-Versicherung

Di, 6th Dezember, 2005 - Posted by Gerald -

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ) weist in einer Pressemitteilung vom 5.12.2005 auf beachtenswerte Fristen zum Jahreswechsel bei der KFZ-Versicherung hin.

Kernpunkt sind die Meldefristen im Zusammenhang mit Autounfällen, welche sich im Laufe des Jahr 2005 ereignet haben. Das betrifft sowohl Autofahrer, die noch ihre Versicherung in Anspruch nehmen wollen, als auch jene, die zwar ihren Schaden regulieren liessen, ihn jetzt aber zwecks Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlen wollen.

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung sogenannte Kleinschäden bis etwa 500 €.

Der Anspruch auf Kostenerstattung sollte bis zum 31. Dezember 2005 geltend gemacht werden. Dezemberschäden müssen bis 31. Januar 2006 gemeldet werden.

Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend

Beim GDV weiterlesen …

Category : Allgemeines

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