Was tun, wenn das Auto plötzlich bockt?

Mi, 10th März, 2010 - Posted by Thorsten | (0) Comment

Die Berliner Zeitung hat sich mit dem Thema befasst, was man dann tun sollte, wenn das Auto nicht mehr so will, wie der Autofahrer. Und das plötzlich und erwartet - so ähnlich wie beim Gaspedal-Problem von Toyota.

Mehrere Tote und viele Unfälle ist vermutlich die Bilanz einer Qualitäts-Verschlechterungs-Strategie des japanischen Autobauers Toyota. Die Berliner Zeitung weist aber darauf hin, dass nicht nur fabrikneue Autos von plötzlichem Technikversagen betroffen sein können: Eher im Gegenteil muss man natürlich auch bei älteren Modellen mit solchen Schockmomenten rechnen. Die Autorin bezieht sich bei ihren Tipps auf den TÜV-Süd.

Wenn das Gaspedal wirklich einmal klemmen sollte und der Motor sich nicht mehr regulieren lässt, kann man nur noch etwas machen, wenn man versucht, runterzuschalten und zu bremsen. So kann man das Auto noch zum Anhalten bringen. Kann man so die Kontrolle über die Fahrzeuggeschwindigkeit wiedergewinnen, sollte man die Fahrbahn verlasen und sich auf den Standstreifen begeben.

Um die Fahrbahn zu verlassen sollte man in einen niedrigeren Gang schalten und leicht bremsen, damit sich der Abstand zum Vorderfahrzeug erhöht. Anschließend sollte man warnblinken und eine passende Lücke im fließenden Verkehr ansteuern, um dann langsam auf die rechte Seite zu kommen. Das kann Standspur oder Straßenrand sein. Ist dieses Ziel erreicht, muss Fahrer oder Fahrerin noch weiter nach unten schalten - Motorheulen inklusive. Ist die Standspur oder der Straßenrand erreicht, muss in den zweiten Gang gewechselt und noch stärker abgebremst werden.

Dann sollte der Wagen irgendwann nur noch rollen. Jetzt kann die Kupplung getreten und gebremst werden. Dann erst kann der Motor ausgeschaltet werden. Die Autorin der Berliner Zeitung verweist darauf, dass der Motor wirklich erst jetzt ausgeschaltet werden darf, weil sonst Bremsen und Servolenkung versagen könnten. Wenn der Wagen endlich gestoppt ist, gilt es, auszusteigen und das Warnschild aufzustellen.

Category : Allgemeines / Autos / Gesundheit / KFZ / Mängel / Sicherheit / Unfall / Wissen

Aspect Online nimmt die WGV in ihren Kfz-Versicherungsvergleich auf

Di, 9th März, 2010 - Posted by Gerald | (0) Comment

Ein guter Vergleichsrechner für die Kfz-Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass er möglichst viele Faktoren und Tarife berücksichtigt. Denn was bringt ein Versicherungsvergleich, wenn nur die Angebote weniger Unternehmen gegenübergestellt werden und günstige und gute Versicherer möglicherweise ganz außen vor bleiben? Das Verbraucherportal Aspect Online hat deshalb von Anfang an großen Wert darauf gelegt, einen gut gefüllten Pool an Tarifen und Optionen zu bieten, der jetzt um vier Angebote der WGV Versicherungen ergänzt wurde.

Dass dieser Schritt richtig und für den Kfz-Versicherungsvergleich ein echter Gewinn war, zeigen die ersten Auswertungen. Die WGV landete sehr schnell unter den Top Fünf der günstigsten Anbieter und muss sich aktuell mit der HUK24, der R+V24, der Bavaria Direkt und der ERGO Direkt messen. Die Tarife dieser Unternehmen schaffen es bei Aspect Online in 70 Prozent der Fälle auf den ersten Platz und erweisen sich damit als günstigstes Angebot für eine neue Kfz-Versicherung. Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des Vergleichsportals, ist deshalb überzeugt: „Diese Gesellschaften dürfen einfach in keinem guten Vergleichsrechner fehlen.“ Er freue sich, mit der WGV einen weiteren hochwertigen Versicherer im Berechnungsangebot zu haben. Damit steigt die Zahl der Tarife, die bei Aspect Online verglichen werden auf nunmehr 147.

Und hier finden Sie noch einige weitere Informatinen zu Kfz Versicherungsvergleichen im Internet. Je mehr Vergleichsrechner man in seine Recherche mit einbezieht, desto größer die Chance auf umfassende Ergebnislisten und preisgünstige Angebote.

Category : KFZ / Versicherungsvergleich

Probefahrten auf Probefahrten.de

Di, 9th März, 2010 - Posted by Thorsten | (0) Comment

Wer gerne Probefahrten unternimmt, sollte sich vielleicht einmal auf der Internetseite Probefahrten.de umschauen. Dort werden zahlreiche Möglichkeiten angeboten, Probefahrten mit allen Marken zu machen.

Probefahrten sind die beste Möglichkeit, ein neues, unbekanntes Auto kennenzulernen. Bevor man keine Probefahrt mit einem Auto gemacht hat, sollte man es wohl nicht kaufen. Die Internetseite Probefahrten.de möchte nun die bundesweiten Probefahrt-Aktionen der Autohersteller gebündelt vorstellen. Das Angebot der Internetseite der ACCOMM Communications GmbH & Co. KG in Borken wird mit den Menüpunkten “Akutelle Probefahrten”, “Erfahrungsberichte”, “Wissenswertes” und “Videos” präsentiert.

Alle Aktionen werden sinnvollerweise auch noch nach Marken sortiert angezeigt. Von “A” wie “Abarth” bis “V” wie “VW” werden zahlreiche Aktionen dokumentiert. 95 Aktionen gibt es zudem im Bereich “Elektro/Hybrid”. Mit diesen Marken-Kategorien kann jeder tatsächlich die passende Probefahrt zum Kaufwunsch finden.

Besonders interessant ist natürlich der Menüpunkt “Aktuelle Probefahrten”. Hier werden die aktuellsten Aktionen in diesem Bereich angeboten. Die erste Aktion betrifft den neuen Mazda 3. Auch das zweite aktuelle Probefahrt-Angebot bezieht sich auf einen Mazda: Hierbei allerdings auf den Mazda 2. Auch bei der dritten Aktion gehts um einen Mazda - den neuen Mazda 6. Die vierte Aktion ist dem Seat Exeo gewidmet. Die fünfte Aktion ermöglicht eine Probefahrt mit dem Mazda M5. Und bei der sechsten Aktion gehts um die Team Sondermodelle von VW.

Sehr interessant ist der Menüpunkt “Erfahrungsberichte”. Hier kann jeder seine Erfahrungsberichte mit einer Probefahrt eines Modells hineinschreiben. So geschehen für Opel Twin, Nissan Laurel, Peugeot, Mazda, Toyota Auris und viele mehr. Jedes probegefahrene Modell kann mit maximal fünf Sternen bewertet werden. Auf der Seite werden die Top-Modelle angezeigt - also die Modelle, die die besten Bewertungen bekommen haben. Auch das kann eine gewisse Orientierung für die Kaufentscheidung geben.

Category : Automodelle / Autos / Elektro / Internet / KFZ / Test / Tipps / Vergleich

Frauen sind die besseren Autofahrer

Di, 9th März, 2010 - Posted by Jochen | (2) Comment

Der Auto Club Europa (ACE) hat untersucht, wie es um die Fahrweise von Frauen bestellt ist bzw. wie häufig sie für die Herbeiführung von Verkehrsunfällen verantwortlich sind. Die Untersuchung spricht eine klare Sprache: Frauen sind die besseren Autofahrer.

Was die Sicherheit im Straßenverkehr betrifft, so kommt es in der Tat wesentlich seltener vor, dass Verkehrsunfälle von Frauen verursacht werden. Gerade einmal ein Drittel der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Personenschäden gehen auf das weibliche Geschlecht zurück. Die große Mehrheit entsprechender Unfälle ist somit auf männliche Verursacher zurückzuführen. Ebenso hat die Untersuchung des Automobilclubs ergeben, dass es sich bei gerade einmal 21,7 Prozent der Verkehrssünder um Frauen handelt – diese Zahl wurde für das Jahr 2008 erhoben. Hieran wird deutlich, dass es überwiegend Männer sind, die in der Flensburger Verkehrssünderkartei eifrig Punkte sammeln.

Andere Untersuchungen belegen schon seit langer Zeit, dass Frauen deutlich weniger aggressiv fahren. Dementsprechend begehen sie seltener Verkehrsdelikte, was ihnen auch im Hinblick auf das Thema Kfz-Versicherung einen Vorteil verschafft. Immerhin ist es so, dass es mehrere Versicherer gibt, die bei der Beitragsberechnung zwischen den Geschlechtern der Antragsteller unterscheiden. Weil Frauen weniger Unfälle und somit auch weniger Kosten verursachen, können sie von einem Beitragsvorteil profitieren.

Im Übrigen hat die Untersuchung des Auto Club Europa bestätigt, dass die Berücksichtigung von Regionalklassen bei der Kfz-Versicherung durchaus Sinn ergibt. Denn auch regional betrachtet ist ein unterschiedliches Fahrverhalten festzustellen. Frauen, die aus den neuen Bundesländern stammen, sind seltener in Verkehrsunfälle verwickelt. Die Spitzenreiter unter den weiblichen Unfallverursachern wohnen in Niedersachsen und dem Saarland: Sie weisen das größte Risikopotential auf.

Category : Versicherung

Fahrzeugwäsche? Aber bitte ohne Mangel!

Mo, 8th März, 2010 - Posted by wob. | (0) Comment

Nicht nur samstags haben die bundesdeutschen Waschanlagen Hochbetrieb. Auch unter der Woche denkt so mancher zwischendurch mal an sein „Heilix Blechle“ und steuert geradewegs auf die Bürsten zu. Für ‘nen Fünfer gibt ’s zwar kaum noch was, doch liegt dafür das besondere Waschprogramm dann schon mal unter 10 Euro.

Was aber, wenn eine Waschanlage bei bestimmten Fahrzeug-Typen nur mit einer Schadensgefahr arbeitet? Muss der Pächter als Betreiber bestimmte Kunden wegen deren Fahrzeug darauf hinweisen, dass ein zweifelsfrei gefahrloses Befahren der Waschstraße nicht möglich ist? Wenn dem nämlich so ist, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Im strittigen Fall hat das AG jüngst ein Urteil gefällt (Nov. 2009, AZ: 116 C 234/09).

Einem Kunden in Aachen gab das Gericht sein Recht auf Schadensersatz, da ihm irgendein Teil der Waschstraße die Antenne seines Fahrzeugs abgerissen hatte. Hierzu war dem Betreiber der Waschanlage jedoch schon bekannt, dass gerade dieser Antennentyp gefährdet ist: Sie ist fest montiert, nicht abnehmbar und öfters mal schadhaft nach der Durchfahrt.

Trotz eines Hinweisschildes bei der Einfahrt „Antenne ein“ gilt dies als nicht ausreichend, da die konkrete Gefahr bei der Nutzung der Waschstraße nicht ausreichend erkennbar wird. Damit gilt eine solch einfache Warnung als „fahrlässig“ für den Betreiber, wonach dieser eben zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Betreiber mit Sorgfaltspflicht

Der Betreiber einer Waschanlage hat gegenüber Kunden die Pflicht, die eingebrachten Fahrzeuge vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren (vgl. BGH-Urteil vom 30.11.2004, AZ: X ZR 133/03). Dieser Pflicht ist der Beklagte nicht nachgekommen, da das Fahrzeug des Klägers in der Waschanlage der Beklagten unstreitig beschädigt worden ist.

Da dem Gewerbetreibenden als Beklagten schon vor dem strittigen Ereignis bekannt war, dass der Antennentyp am Fahrzeug des Klägers objektiv besonders gefährdet war, hätte es ihm oblegen, Nutzer darauf hinzuweisen, dass bei bestimmten Fahrzeugen ein schadenfreies Befahren der Waschstraße nicht möglich ist.

Fazit: Ein knapper Hinweis an der Einfahrt „Antenne ein“ ist insoweit erkennbar nicht ausreichend, da er sich dem Wortlaut nach lediglich auf Antennen bezieht, die entfernt werden können. Auch wurde aus dem Hinweis nicht deutlich genug, dass eine Gefährdung für die Nutzer besteht, die der Aufforderung „ein“ nicht nachkommen.

Category : KFZ / News / Recht+Gesetz / Sicherheit

Winterschäden: Schlaglöcher können teuer werden

So, 7th März, 2010 - Posted by Jochen | (0) Comment

Zwar ist der Winter noch längst nicht vorüber, doch Mitte der Woche wurde schon einmal deutlich, welche Straßenschäden er angerichtet hat: Als die Temperaturen angestiegen sind, wurden auf etlichen Straßen entsprechende Spuren sichtbar. Bei den niedrigen Temperaturen kommt es häufiger vor, dass sogenannte Winterschäden entstehen, die für Autofahrer eine ernsthafte Gefahr darstellen.

Es sind vor allem Schlaglöcher, die beim Abtauen von Schnee und Eis sichtbar werden. Zwar sind sie nicht immer tief, aber dennoch können sie dazu führen, dass Autos (besonders die Stoßdämpfer) beschädigt werden oder Fahrzeuge gar von der Fahrbahn abkommen. Des Weiteren kommt es immer wieder zur Entstehung scharfer Kanten: Übergänge an geteerten Straßen setzen sich bei den niedrigen Außentemperaturen unterschiedlich ab, wodurch solche Kanten entstehen.

Wie die „Zeit online“ berichtet, handelt es sich hierbei um ein Problem, das auf gar keinen Fall zu unterschätzen ist. Winterschäden führen jährlich zu zahlreichen Schäden. Das Problem hierbei stellt die Haftung dar. Wie der Online-Ableger der Zeitung schreibt, ist es theoretisch möglich, die Kommunen dafür haftbar zu machen. Diese tragen nämlich die Verantwortung für die Straßen. Um sich dieser Verantwortung zu entziehen, schaffen sie gerne Geschwindigkeitsbegrenzungen oder sie stellen Warnschilder auf. Allerdings lassen sich entsprechende Unfälle und Beschädigungen am Fahrzeug auf diese Weise längst nicht immer verhindern.

Daher kann man im Schadensfall gut damit beraten sein, gegen die jeweilige Kommune zu klagen. Sofern der Straßenzustand wirklich schlimm ist und die Kommune somit eine maßgebliche Schuld trägt, ist es durchaus möglich, Recht zu erhalten. Alternativ können entsprechende Schäden auch über die Vollkasko-Versicherung reguliert werden. Jedoch hätte dies einen Anstieg des Beitrags zur Folge.

Category : Versicherung

Anschnallpflicht gilt immer - oder?

So, 7th März, 2010 - Posted by wob. | (0) Comment

Kaum einer erinnert sich, seit wann im öffentlichen Verkehr die Anschnallpflicht in Fahrzeugen gilt. Wer es in heutiger Zeit dann doch mal nicht tut, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern als Unfallbeteiligter auch den Versicherungsschutz.

Und auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel, falls der Verstoß gegen das Anschnallen bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Ein Rechtsauffassung, die beim OLG Karlsruhe im November 2009 getroffen wurde (AZ: 14 U 42/08).

Im strittigen Fall - publiziert auf der schadenfix.de-Plattform des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - waren bei einem Verkehrsunfall eine Fahrerin und ihre beiden Beifahrer schwer verletzt worden
Bei dem Crash mit einem entgegenkommenden Fahrzeug waren die schweren Verletzungen des Ehemannes der Fahrerin schließlich tödlich. Die Fahrerin selbst war zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt.

Als zweifelsfrei galt, dass der Entgegenkommende den Unfall verursacht hatte. Dieser war bei regennasser Fahrbahn innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit von circa 90 km/h unterwegs. Dadurch verlor er die fahrerische Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet auf die Gegenfahrbahn und krachte in den entgegenkommenden Pkw.

Nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt und Reha war die schuldfreie Fahrerin hilfsbedürftig im Alltag, weil sie seit dem Unfall durch schwere körperliche und seelische Belastung betroffen war, die sie stark einschränkten. Sie klagte auf Ersatz und forderte zu den 40.000 Euro Schmerzensgeld auch, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie der Schadensersatz für alle materiellen Schäden getragen würden.

Wie so oft: ein „casus knacktus!“

Zum ‘casus knacktus’ zwischen Klägerin und der gegnerischen Versicherung wurde die Mithaftung der Klägerin, die nun mal nicht angeschnallt war.

Wegen dieses Verstoßes gegen die Anschnallpflicht wurde die Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert. Ihr Argument gegen das Anschnallen zum fraglichen Zeitpunkt und wohl auch die Fahrten zuvor: Sie habe wegen ihres Übergewicht und der Schwierigkeiten beim Anschnallen den Gurt nicht angelegt.

Diesem Argument öffneten sich die Richter gegen den Einwand der beklagten Versicherung, weil das spätere Unfallopfer tatsächlich durch Weglassen des Gurtes weitergehende Verletzungen vermieden habe…
Dies Auffassung ging auf das Gutachten des Sachverständigen zurück, der begründete, dass die Klägerin bei angelegtem Gurt ähnlich schwere Verletzungen mit höherem Risiko wegen eventuell tödlichen Bauchverletzungen riskiert hätte.
Rein juristisch betrachtet habe die Klägerin zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, doch trete wegen der außerordentlich schweren Schuld des Unfallverursachers die grundsätzliche Mithaftung zurück, so das Urteil der Richter. Damit habe die beklagte Versicherung die Schäden der Klägerin in vollem Umfang zu ersetzen.

Category : Allgemeines / Gesundheit / News / Recht+Gesetz / Sicherheit / Tipps / Unfall / Verkehr / Versicherung / Wissen
Autoversicherung Online



Autoversicherung Online - KFZ-Blog - Automobiles ungebremst is Digg proof thanks to caching by WP Super Cache!