Nicht alles beim Leasing ist rechtsgültig

Mo, 8th Februar, 2010 - Posted by wob. | (0) Comment

Restwert-Risiko in den AGB muss transparent sein

Jahrzehntelang war die Sachlage beim Leasing ’sonnenklar’: Der redliche Automobil-Kaufmann schätzte nach seiner kompetenten Berufserfahrung den kalkulatorischen ‘Restwert’ des von ihm angebotenen Leasingfahrzeugs möglichst realitätsnah ein, worauf sich dann bei eher bescheidenem Rabatt auf den Listenpreis des Modells und abhängig von Laufzeit und Sonderzahlung dann auch eine partnerschaftlich orientierte monatliche Leasing-Gebühr ergab. Soweit die Theorie und in vielen Fällen auch die bisherige Realität.

Jetzt aber machten Verträge von sich reden, bei denen bereits auf dem Antragsformular ein ‘Restwertrisiko’ zulasten des Kunden benannt war, das aber vor Gericht keinen Bestand haben konnte. Noch ist das Urteil des LG Mönchengladbach vom Januar 2010 nicht rechtskräftig (AZ: 3 O 265/09), machte aber bereits zahlreiche Schlagzeilen.

Auch wenn ein Leasingantrag in dessen AGB einen Hinweis darauf enthält, dass der Kunde nach der Leasingdauer verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem kalkulierten und dem schließlich erlösten Restwert auszugleichen, muss diese Formulierung so gestaltet sein, dass ein solches Risiko zweifelsfrei bereits auf dem Antrags-Deckblatt hervorgehoben stehen muss.
Im strittigen Fall war dies nicht so, weshalb die Verpflichtung als rechtswidrig galt und der Kunde eben kein Restwertrisiko zu tragen hatte.

Über einen “Restwertvertrag” hatte der Kunde bei einer Anzahlung von 5.000 Euro und einem kalkulierten Rücknahmewert von 17.959 (netto) für 36 Monate einen Opel Zafira geleast, wofür er monatlich 315 Euro zahlte.
Was in den Verhandlungen wohl nicht deutlich genug betont wurde, war die Formulierung “der Leasingnehmer garantiert die Erreichung des Restwertes gemäß Ziffer XVI.2. AGB”. Dort nun stand zu lesen, was tatsächlich gemeint war, dass nämlich der Leasingnehmer mit der Differenz verpflichtet wird, die sich aus vereinbartem und kalkuliertem Nettorücknahmewert ergibt.

Perfekte Überraschung!

Noch während der letzten Leasingmonate wurde dem Kunden mitgeteilt, dass der Schätzpreis nach DAT-Gutachten nur 10.325 Euro betrage, was zu einer Restforderung von 7.643 Euro plus Umsatzsteuer führe. Diese Forderung wurde jedoch vom LG Mönchengladbach abgewiesen. Bis auf jenen Wert, der wegen Beschädigungen am Fahrzeug bestehen blieb.
Begründet wurde damit, dass zum Risiko des Restwerts eine Bedingung zu Lasten des Kunden in deutlicher Weise zum Ausdruck kommen müsse (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113).
Wird ein Leasingnehmer zum Restwertausgleich verpflichtet, muss wegen des Transparenzgebotes aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB die Bedingung im Leasingvertrag so enthalten sein, dass dem Kunden klar und eindeutig bewusst wird, dass eine Entgeltpflicht nicht auf die laufenden Leasingraten beschränkt, sondern durch ihn auch der Mindererlös bei der Verwertung des Leasinggutes abgesichert ist.

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Alkohol am Steuer ist richtig teuer – nicht nur im Karneval

Mo, 8th Februar, 2010 - Posted by Gerald | (0) Comment

Dass während des Karnevals hin und wieder ein paar Gläschen mehr getrunken werden – alkoholischen Inhalts, versteht sich – ist an sich nicht verwerflich. Sich anschließend aber ans Steuer zu setzen und nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr zu bringen, ist einfach nur dumm. Welche Folgen es haben kann, angeheitert oder gar volltrunken zu fahren, darauf weist die HUK-Coburg hin. Sie reichen von Punkten in Flensburg über den Führerscheinentzug bis hin zum Verlust des Schutzes der Kfz-Versicherung.

0,3 Promille reichen schon aus, und die Ordnungsbehörden werden aktiv. Richtig teuer wird es, wenn man mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät: 500 Euro, vier Punkte und einen Monat ohne Führerschein stehen in dem Fall zu Buche. Endet die Fahrt mit einem Unfall, erhöht sich Strafe auf sechs Monate Führerscheinentzug, gibt es mehr Punkte und auch die Geldstrafe steigt drastisch an. Für Fahranfänger gilt übrigens bis zu 21. Geburtstag die Null-Promille-Regel.

Abgesehen davon, dass ein alkoholbedingter Unfall strafrechtliche Konsequenzen hat, droht auch Ärger mit der Autoversicherung. Sie wird ebenfalls ganz genau darauf schauen, wie hoch die Alkoholkonzentration im Blut des Unfallfahrers war. „Hinzu kommt die Frage nach der individuellen Fahrtüchtigkeit, also ob der Fahrer eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann“, so die HUK-Coburg. Dann greift die Trunkenheitsklausel in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Unternehmen reguliert zwar den Schaden, weil der Schutz des Geschädigten immer im Vordergrund steht. Der Fahrer wird allerdings in Regress genommen und muss bis zu 5.000 Euro aus seinem Portmonee bezahlen.

Bei der Kaskoversicherung können die Folgen noch gravierender sein. Wer mehr als 1,1 Promille im Blut hat, gilt laut Rechtsprechung als absolut fahruntüchtig. „Der Alkoholgenuss gilt dann automatisch als ursächlich für den Unfall“, erklärt die HUK-Coburg. Selbst wer weniger getrunken hat, riskiert damit seinen Versicherungsschutz. Das betrifft im Übrigen auch den Beifahrer. Wer zu einem Betrunkenen ins Auto steigt und bei einem Unfall verletzt wird, muss damit rechnen, dass die Schadensersatzansprüche deutlich gekürzt werden. Aus Sicht der Gerichte gefährdet man sich dadurch selbst und ist für die Verletzungsfolgen verantwortlich.

Alkohol am Steuer ist also nicht nur während der närrischen Tage ein Problem, er kann auch an jedem anderen Tag im Jahr sehr ernüchternde Folgen nach sich ziehen.

Category : Autoversicherung / Sicherheit / Unfall

E-Books übers Auto

Mo, 8th Februar, 2010 - Posted by Thorsten | (0) Comment

Der Internet-Buchhändler Amazon hat im letzten Weihnachtsgeschäft mehr E-Books als gedruckte Bücher verkauft. E-Books sind also auf der Überholspur. Was gibts für E-Books für Autofahrer? Hier ein Bericht.

Der Einstieg in die Welt der E-Books für Autos beginnt natürlich mit einer Google-Suche. Die Suchbegriffe “ebook” und “auto” ergibt über 28 Millionen Ergebnisse - allerdings international. Die Einschränkung “Seiten aus Deutschland” reduziert die Sache schonmal um 18 Millionen Einträge. Nach dem ersten Link folgen allerdings eher skurrile Einträge.

Auf Platz eins der Suchergebnisse landet EconomySite.com mit seinem E-Book “Ratgeber Auto”. Versprochen wird eine “geballte Ladung an Wissen aus Theorie und Praxis rund um das Thema Auto”. Es soll Tipps, Tricks, Fach-Wissen und Praxis-Erfahrungen beeinhalten. Mit diesem E-Book soll man Zeit, Geld, Nerven, Ärger, Schäden und Geld sparen können. Enthalten sind Themen wie Versicherung, Steuern, “Die eigene Tankstelle”, Pflegemittel und vieles mehr. Das E-Book kann man sich per Formular bestellen. Sehr umständlich. Leider ist nirgends ein Preis zu entdecken.

Ein neuer Google-Versuch wird mit “E-Book” und “Autofahrer” gestartet. Sehr oft wird das E-Book “Das Geschäft mit den Autofahrern” angezeigt, das bei eBay zum Sofortkaufpreis von 1,49 EUR angeboten wird. Beschrieben wird das Buch in wenigen Worten. Interessant ist die Information, dass viele Haushalte bis zu 25% ihres Einkommens für ihr privates Auto ausgeben. Dann folgen weitere Infos über die Autowelt - aber leider keine Informationen über das Buch. Es fehlt eine Inhaltsbeschreibung. Es fehlt ein Inhaltsverzeichnis. Es wird keine Seitenzahl genannt. Es wird auch nicht verraten, was mir das nützen könnte.

Das nächste elektronische Buch ist das “Schwarzbuch für Autofahrer”, das auf der Internetseite von Carkreditxl.de kostenlos angeboten wird. Die Autoren behaupten, dass dort die bestgehüteten Gemeinnisse rund um Auto und Verkehr nachzulesen seien. Dabei soll es um die besten Rabatte, Autoleasing ohne Schufa, günstige Autoversicherungen und vieles mehr gehen.

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München: ADAC bietet kostenloses Tanken für Elektroautos

So, 7th Februar, 2010 - Posted by Jochen | (0) Comment

Die großen Stromkonzerne sind seit dem vergangenen Jahr intensiv darum bemüht, sich die Vormarktstellung im Bereich der Tankstellen für Elektrofahrzeuge zu sichern. Insbesondere RWE ist sehr engagiert: In mehreren Städten stehen Tankstellen für Elektroautos bzw. entsprechende Ladestationen zur Verfügung, die sogar schon im TV beworben wurden.

In München kooperiert der Energieversorger mit dem ADAC, der dort seinen Hauptsitz hat. Am Westpark 8 haben RWE und der Automobilclub eine Ladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet, die kostenlos genutzt werden kann. Die Ladestation ist für jedermann zugänglich – zumindest innerhalb des Zeitraums von 8 – 18 Uhr. Reservierungen können allerdings nicht vorgenommen werden. Dementsprechend gehört unter Umständen auch immer eine Portion Glück mit dazu, um sein Auto bzw. dessen Akkus tatsächlich kostenlos laden zu können. Doch immerhin ist die Ladestation so konzipiert, dass das Betanken von zwei Fahrzeugen gleichzeitig möglich ist.

Ob es einen großen Andrang geben wird, bleibt erst einmal abzuwarten. Die Initiative von RWE, im Bundesgebiet ein E-Tankstellennetz zu errichten, ist zwar äußerst löblich, doch bisher befinden sich nur wenige Elektrofahrzeuge im Einsatz. Dies liegt in erster Linie an der Verfügbarkeit: Noch sind die Autohersteller noch gar nicht soweit. In München ist zwar eine kleinere Anzahl an Elektro-Minis unterwegs, allerdings handelt es sich hierbei um eine Testflotte – wann der elektrisierte Mini in den Handel kommt, ist bisher noch ungewiss.

Dennoch hält RWE an seinem Konzept fest. Im vergangenen Jahr wurden 27 Elektrotrankstellen errichtet. 23 weitere Ladestationen sollen in diesem Jahr folgen. Da bleibt nur zu hoffen, dass auch endlich die Anzahl der verfügbaren Serien-Elektrofahrzeuge zunimmt.

Category : Elektro

Kfz-Diebstahl: Beweispflicht liegt beim Autobesitzer

Sa, 6th Februar, 2010 - Posted by Sven | (1) Comment

Kfz-Besitzer trifft es hart, wenn ihr Fahrzeug gestohlen wird. Aber nicht jede Diebstahlmeldung, die bei Versicherungen eingeht, ist auch real: So mancher Kfz-Besitzer mit klammem Geldbeutel versucht, sein Auto als gestohlen zu melden, um die Versicherung abzukassieren. Die Assekuranzen haben nun das Recht die Leistung zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an einem angeblichen Autodiebstahl bestehen und der Autohalter einen Beweis des Diebstahls schuldig bleibt. Das jedenfalls bestätigte nun das OLG Köln in einem Urteil (AZ: 9 u 77/09).

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Autobesitzer seine Luxuslimousine in einem Parkhaus in der slowakischen Stadt Bratislava abgestellt. Nach seiner Rückkehr von einem Einkaufsbummel, so der Kläger, sei das Fahrzeug verschwunden gewesen. Die Versicherung weigerte sich, einen Ersatz zu leisten, da der Kläger trotz Aufforderung zunächst keinen der drei Originalfahrzeugschlüssel vorlegen konnte. Als der Schlüssel schließlich doch vorlag entdeckten Experten, dass der Schlüssel auch nach dem Zeitpunkt des vermeintlichen Diebstahls benutzt worden war. Die Versicherung ging in diesem Fall von einem vorgetäuschten Diebstahl aus und verweigerte die Zahlung.

Der Auobesitzer, der gegen seine Assekuranz klagte, bekam in erster Instanz Recht, im Berufungsverfahren entschied das OLG Köln jedoch anders. Auf den ersten Blick weise zwar alles auf einen Diebstahl hin, so der Richter, betrachte man jedoch alle Umstände, spricht viel für einen vorgetäuschten Diebstahl. Da der Diebstahl nicht zweifelsfrei belegt werden konnte, bekam die Assekuranz Recht.

Category : News

Munich Re erwartet höhere Beiträge zur Kfz-Versicherung

Sa, 6th Februar, 2010 - Posted by Gerald | (0) Comment

Der Münchener Rückversicherer Munich Re (vormals Münchner Rück) präsentierte in dieser Woche seine Bilanz. Sie fällt mit einem Gewinnzuwachs von einer Milliarde Euro auf 5,4 Milliarden Euro durchweg positiv aus. Zu verdanken hat das Unternehmen diese Entwicklung in erster Linie der Tatsache, dass es weniger Naturkatastrophen gab. Dessen ist man sich durchaus bewusst.

Dementsprechend verhalten sind die Prognosen für das laufende Jahr. Insbesondere die Preisschlacht bei der Kfz-Versicherung hat die Munich Re viele Kunden gekostet. Dass diese Entwicklung auf Dauer nicht „gesund“ sein kann, haben schon andere Autoversicherer angedeutet. Die Munich Re wird jetzt etwas konkreter.

„Der Markt braucht fünf Prozent Preiserhöhung, um wieder auskömmliche Raten zu haben“, erklärte Finanzvorstand Jörg Schneider. Seines Wissens nach planten auch andere Versicherer, die Beiträge zur Kfz-Versicherung anzuheben. Ob diesen Worten und Andeutungen auch Taten folgen, bleibt abzuwarten. Eines dürfte sicher sein: Sobald mehrere Unternehmen sich dazu durchringen, die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu erhöhen, beginnt der Preiskampf von vorne. Denn viele Kunden achten vor allem auf die Prämie und werden, sobald ihnen der Bescheid über den höheren Beitrag vorliegt, genau vergleichen und gegebenenfalls von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Category : KFZ / Versicherung / Wirtschaft

Ferienautos bei Mein-Ferienauto.de

Fr, 5th Februar, 2010 - Posted by Thorsten | (0) Comment

Neulich ist mir auf meiner Kreditkarten-Abrechnung die Werbung für Mein-Ferienauto.de aufgefallen. Unter der Überschrift “Jetzt schnell Mietwagen sichern und 18% sparen!” bewarb das Unternehmen seine Angebote. Was verbirgt sich dahinter?

Mein-Ferienauto.de ist zuerst einmal eine Internetseite der m-broker mobility worldwide GmbH aus Fürth. Das Unternehmen gibt es seit 2004. Idee war, ein unabhängiger Mietwagenbroker zu sein, der nur übers Internet an Endkunden herantritt, bzw. sein Angebot macht. Die Internetseite www.meinferienauto.de dient nun dazu, Mietwagen überall auf der Welt zu vermitteln.

Mit dabei sind mehr als fünfzig internationale und lokale Autovermieter, die über 5.000 Vermiet-Stationen in mehr als achzig Ländern verfügen. Während viele dieser Autovermietungsunternehmen natürlich auch Geschäftskunden bedienen, konzentriert sich Mein-Ferienauto.de auf Urlaubsreisende aus Deutschland, die eben im Urlaub ein Auto mieten wollen - und dabei Geld sparen möchten.

Das Unternehmen schreibt sich auch noch auf die Fahnen, besonders einfach und fair zu agieren. So wird eine einfach Buchung propagiert, was sich auch in der Gestaltung der Internetseite widerspiegelt. Man kann dort leicht erkennen, dass man in vier Schritten ein Ferienauto buchen kann. Es gilt zu klären: “Wo & Wann”, “Fahrzeugwahl”, “Kundendaten” und “Bestätigen und Buchen”. Ist der Buchungsprozess abgeschlossen, kann man sich im Urlaub auf sein Ferienauto vor Ort freuen.

Propagiert wird auch, dass man sogar bis zu 30% sparen kann. Zudem wäre alles inklusive - und es gäbe keine versteckten Kosten. Vollkasko, Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, Flughafengebühren, unbegrenzte Kilometer und örtliche Steuern sind im Endpreis enthalten. Auf der Internetseite werden auch noch besondere Top-Angebote in verschiedenen Urlaubsländern beworben. Wer also sichergehen will, dass man auch das passende Mietauto im Urlaub bekommt, könnte hier sein Fahrzeug im Voraus buchen - und dabei auch noch Geld sparen.

Category : Allgemeines / Autos / Internet / KFZ / Sparen / Urlaub
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