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Verkehrsopferhilfe

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. ist für all diejenigen deutschen Autofahrer ein wichtiger Ansprechpartner, die im In- oder Ausland in einen Unfall verwickelt sind und bei denen der Unfallgegner entweder über gar keinen oder nur einen unzureichenden Versicherungsschutz verfügt.
Im Inland fungiert der Verein als Garantiefonds bei Unfällen mit nicht ermittelten oder nicht versicherten Kraftfahrzeugen. Ein wichtiger Ansprechpartner ist er auch dann, wenn das Auto des Unfallgegners vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird (Abdrängen) oder wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung insolvent ist.

Im Ausland nimmt die Verkehrsopferhilfe die Funktion einer Entschädigungsstelle nach der 4. KH-Richtlinie ein. Dazu sollte man wissen, dass im gesamten europäischen Raum für jedes Land nationale Entschädigungsstellen eingerichtet worden sind, die die Abwicklung eines Schadens, der im europäischen Ausland erlitten wurde, erleichtern sollen. An die Verkehrsopferhilfe wendet man sich demzufolge dann, wenn die Regulierung des Schadens auf regulärem Weg gescheitert ist oder von vornherein nicht möglich war, um doch noch seine Ansprüche gegenüber dem ausländischen Unfallgegner durchsetzen zu können. Praktische Informationen, Tipps und Ansprechpartner finden Sie u.a. auf der Internetpräsenz der Verkehrsopferhilfe.