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Unfall in Dänemark

Bei einem Unfall in Dänemark gilt zunächst: Sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und ggfs. Verletzten helfen. Sofern es sich nur um einen Sachschaden handelt ist es üblich, die Polizei nicht einzuschalten - nur bei Personenschäden wählt man die 112. Stattdessen tauschen die Unfallbeteiligten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Fahrzeughalter sowie die zuständige Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer aus. Dabei bietet es sich an, den Europäischen Unfallbericht zu nutzen, der für beide Seiten verständlich das Geschehen und die wichtigsten Daten festhält. Wichtig ist es auch, Name und Anschrift möglicher Zeugen zu notieren und die Unfallstelle bzw. den Schaden ggfs. zu fotografieren. Beachten Sie: Oftmals kommt es zu Problemen, wenn Fahrzeuginsassen und/oder Familienmitglieder als Zeugen benannt werden - am besten bitten Sie also neutrale Anwesende darum, als Zeugen zu fungieren.

In keinem Fall sollten Sie fremdsprachige Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt sich Ihnen nicht erschließt. Eine Unterschrift unter dem Europäischen Unfallbericht ist jedoch zwingend notwendig. Wichtig ist es auch, dass das Fahrzeug in Dänemark von einem Sachverständigen begutachtet wird - die gegnerische Versicherung muss dazu Gelegenheit haben, sonst erfolgt keine Regulierung. Haben Sie Schmerzen, sollten Sie unverzüglich einen dänischen Arzt aufsuchen und sich die Symptome bzw. die Unfallfolgen schriftlich attestieren lassen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung schnellstmöglich über den Unfall informieren und ggfs. den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchsetzen zu können.

Abwicklung

Nach einem Unfall in Dänemark haben geschädigte deutsche Autofahrer generell zwei Möglichkeiten: Entweder sie melden ihre Ansprüche bei der Versicherung in Dänemark direkt an oder sie wickeln den Schaden über den Regulierungsbeauftragten der dänischen Haftpflichtversicherung in Deutschland ab. Oftmals empfehlen Experten, aufgrund von fehlenden Fremdsprachenkenntnissen die zweite Option zu wählen. Achtung: Über den Repräsentanten muss die Abwicklung innerhalb von drei Monaten geschehen, andernfalls sollten Sie die deutsche Verkehrsopferhilfe einschalten.

Geht es an die Regulierung, sollten Sie wissen, dass dänische Versicherungen eine Zahlung davon abhängig machen, ob der deutsche Geschädigte selbst ausreichend versichert war. Zudem sollten Sie und auch Ihre Versicherung beachten: Erstattet die deutsche Assekuranz aufgrund einer Mitschuld des deutschen Unfallbeteiligten der Gegenseite einen Teil des Schadens, kann die dänische Assekuranz diesen Schritt als uneingeschränktes Schuldeingeständnis werten und die Zahlung vollständig verweigern. Es ist daher wichtig, dass die deutsche Versicherung ihren Teil des Schadens erst zum Abschluss des Verfahrens zahlt.

Eventuelle Schadenersatzansprüche sind nach 5 Jahren verjährt. Nicht ersetzt werden Nutzungsausfall, Finanzierungskosten und Unkostenpauschalen. Alle, die in einem komplizierteren Verfahren die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen möchten sollten wissen, dass gerichtliche und außergerichtliche Anwaltskosten meist nicht durch die gegnerische Versicherung getragen werden.

Ansprechpartner vor Ort

Bei einem Unfall ist es in jedem Fall wichtig, die eigene Kfz-Versicherung in Deutschland zu informieren. Die Telefonnummer sollte immer griffbereit liegen - ein Unfall geschieht schließlich oftmals unerwartet und lässt meist keine Zeit, nach Nummern zu suchen.

Oftmals verfügen deutsche Autofahrer im Ausland über einen Schutzbrief des ADAC oder anderer Anbieter. Der Kooperationspartner des ADAC in Dänemark heißt Falk. Im Schadensfall gilt es zunächst die ADAC-Notstation per Festnetz (45 93 17 08) bzw. Handy (+45 45 93 17 08) zu kontaktieren. Der ADAC benachrichtigt Falk, der Club bietet dieselben Leistungen wie der ADAC vor Ort, für ADAC-Mitglieder sind sie kostenfrei. Achtung: Wer direkt Falk kontaktiert, könnte Abrechnungsschwierigkeiten bekommen, also besser den Umweg über den ADAC wählen.

In besonderen Notfällen, etwa im Todesfall oder wenn Ausweispapiere in einem Unfallwagen verbrannt sind, wenden Sie sich am besten an die deutsche Botschaft in Kopenhagen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Stockholsgade 57, 2100 Kopenhagen
Notfall-Telefon: 40 17 24 90
Tel.: 35 45 99 00
Tel Pässe: 35 45 99 11

Hilfe bieten u.U. auch die Honorarkonsuln in Aalborg, Århus, Haderslev, Middelfart, Naestved, Nykobing, Odense, Thorshavn, Ilulissat (Grönland) oder Bornholm. Die Ansprechpartner finden sich auf der Webseite der Kopenhagener Vertretung.