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Unfall in Spanien

Ist man in Spanien in einen Autounfall verwickelt, so muss zunächst das Fahrzeug zum Stehen gebracht, der Unfallort gesichert und ggfs. Verletzte versorgt werden. Sobald Unklarheit über die Schuldfrage herrscht oder Personen verletzt sind ist es notwendig, die Polizei hinzuzuziehen. Wichtig dabei ist, dass man nicht die Policía Local informiert, sondern die Guardia Civil de Trafico. Die nimmt ein Unfallprotokoll auf (nichts unterschreiben, von dem Sie nicht wissen, was drin steht!) und nimmt den Wagen des Unfallverursachers zunächst einmal in Verwahrung. Die Polizei erreichen Sie unter der Rufnummer 112, den Notarzt unter 016.

In jedem Fall sollten Sie Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrzeugführers und –halters notieren, darüber hinaus den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer. Eine große Hilfe ist hier der Europäische Unfallbericht, in dem alle wichtigen Angaben festgehalten werden.
Informieren Sie darüber hinaus auch Ihre eigene Versicherung über den Unfall und reichen Sie den Unfallbericht, am besten versehen mit Name und Anschrift von Zeugen und beweiskräftigen Fotos, schnellstmöglich ein.

Abwicklung

Die Schadensabwicklung kann auch bei einem Unfall in Spanien sowohl im Land als auch über den Regulierungsbeauftragten der spanischen Haftpflichtversicherung in Deutschland (Adresse und Ansprechpartner über Zentralruf) erfolgen. Generell gilt ein ähnliches Prinzip wie in Italien: Kann man seine Unschuld beweisen, muss kein Schadenersatz geleistet werden - gelingt das nicht, trägt jeder Unfallgegner die Kosten des jeweils Anderen. Nicht ersetzt werden dabei Rechtsanwalts-, Gutachter-, Mietwagen-, Finanzierungs- und sonstige unfallbedingte Nebenkosten. Das ist umso bedenklicher, weil spanische Haftpflichtversicherer in so gut wie jedem Fall einen Gutachter entsenden und man die Hilfe eines Anwalts benötigt, um zu seinem Recht zu kommen.

Übrigens: Am schwersten wiegt in Spanien eine Schuldanerkennung, noch mehr als Zeugenaussagen. Schafft man es also, eine Schuldanerkennung vom Unfallgegner zu erhalten, kann die Abwicklung schnell erfolgen. Das muss sie auch: Die Ansprüche verfallen bereits ein Jahr nach dem Unfall.

Ansprechpartner vor Ort

Erster Ansprechpartner bei einem Autounfall in Spanien sollte die eigene Kfz-Versicherung sein, gefolgt von ggfs. Polizei und Diensten wie dem ADAC (Tel.: +34 93 508 28 28). In dringenden Notfällen steht die deutsche Botschaft in Madrid unter der Rufnummer +34 91 557 9000 zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Polizei von Madrid einen eigenen Service nur für Touristen eingerichtet, den Servicio de Atención al Turista Extranjero (SATE). Das Büro in der Calle Leganitos Nr. 19 in Madrid ist täglich zwischen 9 und 12 Uhr besetzt. Telefonisch erreicht man SATE, wo es auch deutschsprachige Mitarbeiter gibt, unter der Nummer 902 102 112.