Unfall in Griechenland
Die Polizei nimmt lediglich bei Personenschäden ein Protokoll auf. Achtung: Fremdsprachige Schriftstücke mit unbekanntem Inhalt sollten Sie in keinem Fall unterzeichnen! Zudem sollten Sie in Griechenland stets die Grüne Versicherungskarte oder eine andere Versicherungsbestätigung mitführen - die Polizei darf Personen, die eine solche Versicherungsbestätigung nicht vorzeigen können, sofort festnehmen und so lange festhalten, bis die Bestätigung vorgelegt wird.
In jedem Fall gilt es, den eigenen Versicherer umgehend über den Unfall zu informieren, einen Ansprechpartner vor Ort finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte. Die griechische Vertretung stellt in den meisten Fällen einen Anwalt und ggfs. einen Dolmetscher zur Verfügung. Wichtig ist letzterer insbesondere deshalb, um sich gegen unwahre oder ungenaue Zeugenaussagen verwahren zu können.
Übrigens: Bei Personenschäden stellt die Polizei das unfallverursachende Fahrzeug zunächst für fünf Tage, auf gerichtliche Anordnung auch länger, sicher. Die Sicherstellung muss jedoch bei Vorlage der Grünen Versicherungskarte oder einer Garantieerklärung einer griechischen Versicherungsgesellschaft aufgehoben werden.
Abwicklung
Abgewickelt werden kann ein Unfallschaden in Griechenland entweder direkt vor Ort oder über den Regulierungsbeauftragten der griechischen Haftpflichtversicherung in Deutschland (Adresse und Ansprechpartner über Zentralruf). Der Schadensfall muss binnen drei Monaten bearbeitet werden. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten - schon allein deshalb, weil griechische Assekuranzen im Regelfall nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens übernehmen wollen und auf dem Vergleichsweg darauf drängen. Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Griechenland die deutschen deutlich unterschreiten - Autofahrer aus Deutschland sollten daher so oder so über einen guten Auslands-Kaskoschutz verfügen. Den vollen Schadenersatz erhält man oftmals nur auf dem (sehr langwierigen und kostspieligen) Klageweg. Die Anwaltskosten sind grundsätzlich selbst zu tragen. Nicht ersetzt werden Kosten für Sachverständigengutachten, Mietwagenkosten (Ausnahme: gewerbliche Nutzung), Schadenfinanzierungskosten sowie unfallbedingte Nebenkosten, allgemeine Unkosten oder eine Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigungen. Achtung: Eine einfache Reparaturrechnung, die die Behebung des entstandenen Schadens belegt, reicht vor Gericht nicht aus. Vielmehr müssen Schadensumfang und –höhe von einem vereidigten Zeugen bestätigt werden, bei dem es sich am besten um einen in Griechenland ansässigen Gutachter handelt, der sich freiwillig zur Zeugenaussage bereit erklärt hat.Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bereits zwei Jahre nach dem Unfall verjähren. Angesichts der Tatsache, dass man generell den Klageweg einschlagen muss, um vollen Schadenersatz zu erhalten und dass die Mühlen der Justiz in Griechenland u.U. sehr langsam mahlen können, ist damit zu rechnen, dass nach zwei Prozessjahren u.U. kein Schadenersatz geleistet wird.
Ansprechpartner vor Ort
In jedem Fall schnellstmöglich benachrichtigen sollten Sie im Schadensfall ihren eigenen Versicherer. Liegt lediglich ein Sachschaden vor, wird Ihr Fahrzeug nicht in polizeiliche Verwahrung genommen. Wer liegenbleibt, kann den griechischen Straßendienst (Tel.: 104) oder die griechische Notrufstation des ADAC (Tel.: +30 210 911 79 11) benachrichtigen.Eine sehr hilfreiche Broschüre zum Thema Kraftfahrzeugunfälle in Griechenland hat die deutsche Botschaft in Athen zusammengestellt. Abrufbar ist sie unter:
http://www.athen.diplo.de/Vertretung/athen/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Download/DownloadDatei__Unfall__GR,property=Daten.pdf.
In Notfällen ist die deutsche Botschaft unter +30 693 23 381 53/52 erreichbar. Ansonsten ist die Botschaft unter +30 210 72 85 111 zu erreichen. Wer lieber den persönlichen Kontakt wählt, kann sein Anliegen Mo-Fr von 9:00-12:00 in der deutschen Botschaft, Karaoli & Dimitriou 3 in Athen besprechen.





