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Europäischer Unfallbericht

Ein Unfall im Ausland bedeutet oftmals Ärger in mehrfacher Hinsicht: Spätestens wenn ein Sach- oder Personenschaden entsteht gilt es, sich über die Regulierung zu einigen. Was insbesondere dann erschwert wird, wenn die Unfallbeteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen.

Hilfreich ist hier der Europäische Unfallbericht, den Sie am besten immer zusammen mit einem Kugelschreiber griffbereit im Handschuhfach mit sich führen. Der europaweit einheitliche Unfallbericht des Europäischen Versicherungsverbandes ist in jeder verfügbaren Landessprache sowohl inhaltlich als auch grafisch einheitlich gestaltet und durchnummeriert, was das Ausfüllen auch bei „internationalen“ Verkehrsunfällen deutlich erleichtert. Er besteht aus zwei identischen Teilen in zwei Sprachen (z.B. Deutsch-Englisch oder Deutsch-Spanisch). Zu notieren sind darauf u.a. alle wichtigen Daten beider Unfallparteien sowie der Unfallhergang samt Unfallskizze. Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, den europäischen Unfallbericht herunterzuladen.

In jedem Fall muss der Bericht von allen Beteiligten unterzeichnet werden - nur so wird er auch von den Assekuranzen anerkannt. Die Unterschrift ist jedoch nicht mit einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen, die Klärung der Schuldfrage obliegt bei gegensätzlichen Ansichten ggfs. einem Gericht. Jede der Unfallparteien erhält einen Durchschlag bzw. eine eigene Ausführung des Berichtes, um damit ggfs. eigene Ansprüche gegen die jeweils gegnerische Assekuranz geltend machen zu können. Wichtig ist, dass das jeweilige Dokument nach Unterzeichnung durch beide am Unfall beteiligten Parteien nicht mehr verändert wird! Zuhause angekommen muss es unverzüglich der (eigenen) Kfz-Versicherung übersendet werden.