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Grüne Karte

Die Grüne Versicherungskarte ist den meisten Autofahrern ein Begriff: In vielen Urlaubsländern ist es ratsam sie mitzuführen, um im Schadensfall schnell und unkompliziert eine Schadensregulierung realisieren zu können. Was aber, wenn man in Deutschland unterwegs ist und es zu einem Unfall mit einem ausländischen Autofahrer kommt? Möglich ist das allemal: Deutschland ist einerseits ein Transitland und andererseits ist die Wahrscheinlichkeit gerade in grenznahen Urlaubsregionen groß, auf ausländische Autofahrer zu treffen. An wen wendet man sich dann aber im Schadensfall?

Möglich und sinnvoll ist es natürlich auch dann, den europäischen Unfallbericht zu nutzen um Schäden und Unfallhergang protokollieren zu können. Als Ansprechpartner steht neben dem Zentralruf der Autoversicherer auch das Deutsche Büro Grüne Karte zur Verfügung. Zu den Mitgliedern dieses Vereins mit Sitz in Berlin zählen die in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Aufgabe des Vereins ist es, den Verkehrsopferschutz bei Unfällen in Deutschland zu verbessern, an denen Kraftfahrzeuge, die außerhalb ihres Zulassungslandes unterwegs sind, beteiligt sind.

Zum einen gibt der Verein die Grünen Karten an deutsche Versicherungsnehmer aus - zum anderen reguliert er Ersatzansprüche, die sich gegen ausländische Schadenverursacher richten. Tipps zur Unfallmeldung, Abwicklung usw. finden Sie auf der Internetpräsenz des Büros unter http://www.gruene-karte.de/home.html.