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Zweitwagenversicherung

Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein zweites Fahrzeug zuzulegen, muss natürlich auch in Kauf nehmen, dass dafür mindestens eine zweite Kfz-Haftpflichtpolice fällig wird. Schließlich darf in Deutschland kein Fahrzeug ohne einen entsprechenden Schutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Versicherung für das zweite Fahrzeug wird auch Zweitwagenversicherung genannt. Allerdings gilt es zunächst einmal zu klären, was eigentlich unter einem Zweitwagen verstanden werden kann.

Generell kann festgehalten werden: Als Zweitwagen gilt ein Fahrzeug immer dann, wenn es auf den Halter eines Erstwagens zugelassen wird oder wenn der Erstwagen dem Ehegatten bzw. dem Partner in einer Lebensgemeinschaft gehört. Es muss also schon ein Erstwagen vorhanden sein, damit ein Zweitwagen registriert und versichert werden kann. Eine verbindliche Festlegung, welche Fahrzeuge als Zweitwagen versichert werden können, ist jedoch schwer zu treffen, was insbesondere daran liegt, dass jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheidet, was als Zweitwagen akzeptiert wird. Häufig ist es so, dass ein Fahrzeug dann als Zweitwagen versichert werden kann, wenn das bereits vorhandene Auto bereits beim jeweiligen Anbieter versichert ist. Andere Anbieter sind kulanter: Sie versichern ein zweites Fahrzeug auch dann, wenn der Erstwagen bei einer anderen Assekuranz versichert ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also in jedem Fall zuerst bei einer Versicherung nachfragen, unter welcher Voraussetzung ein zweites Fahrzeug als Zweitwagen versichert werden kann.

Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung

Wie bereits erwähnt unterscheiden sich die Assekuranzen hinsichtlich ihrer Versicherungspraxis: Bei einigen von ihnen ist es notwendig, dass der Erstwagen bereits bei diesem Unternehmen versichert ist, damit auch ein Zweitwagen versichert werden kann. Zudem ist es in der Regel so, dass das Fahrzeug in den vergangenen 12 Monaten nicht in einen Schaden verwickelt gewesen sein darf, der mithilfe der Kfz-Haftpflicht geregelt werden musste.

Je nach Anbieter muss der jüngste Fahrer des Zweitwagens ein Mindestalter von 24 oder 25 Jahren aufweisen. Mit dieser Regelung möchten die Versicherungen vermeiden, dass der Zweitwagen von Fahranfängern gefahren wird, da diese ein höheres Schadenrisiko bedeuten.

Einstufung von Zweitwagen

Lässt ein Fahranfänger sein erstes Auto erstmals zu, steigt er in der Regel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Schadensklasse 0 ein – und zahlt dafür 130 Prozent des Beitrags. Um genau das zu verhindern, melden Eltern das Auto ihrer Kindern gern auf ihren Namen an und versichern es als Zweitwagen: Auf diese Weise ist es möglich, das zweite Fahrzeug mindestens in Schadenfreiheitsklasse (SFK) ½ anzumelden, was zu zum Teil erheblichen Einsparungen bei den Versicherungsbeiträgen führt. Bei einigen Versicherern ist es sogar möglich, den Zweitwagen in der gleichen SFK wie den Erstwagen zu versichern. Statt 130 Prozent sind dann vielleicht nur noch 30 Prozent des Beitrags fällig. Wenn der Zweitwagen nach einer Weile auf den Sprössling umgemeldet wird, können die erfahrenen Rabatte von den Eltern auf den neuen Fahrer übertragen werden und die Versicherung wird damit deutlich günstiger.

Ein Tipp: Wie auch beim Erstwagen erfolgt beim Zweitwagen Jahr für Jahr eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse – und damit eine Senkung der Beiträge. Häufig ist es aber so, dass ein Fahrzeug, das zum ersten Mal versichert ist, mindestens 6 Monate versichert sein muss, damit es zum 01. Januar des Folgejahres hochgestuft werden kann. Es ist also empfehlenswert, den Versicherungsvertrag für den Zweitwagen bis zum 30. Juni abzuschließen, um von Anfang an in den Genuss dieses Vorteils zu kommen. Wer den Vertrag später abschließt, muss de facto ein Jahr mit der Höherstufung aussetzen.

Welche Versicherung ist die Richtige?

Natürlich ist es in den meisten Fällen möglich, den Zweitwagen bei dem Unternehmen zu versichern, bei dem auch schon der Erstwagen versichert ist. Allerdings ist das nicht automatisch auch die beste Lösung: Auch bei Zweitwagenversicherungen unterscheiden sich die Konditionen von Anbieter zu Anbieter zum Teil erheblich. Daher ist es wichtig, auch hier einen gründlichen Angebotsvergleich durchzuführen, um das beste Angebot zu finden.

Im Rahmen eines gründlichen Zweitwagen-Versicherungsvergleichs sollte neben den allgemeinen Konditionen auch berücksichtigt werden, ob die Assekuranz über den Zweitwagenrabatt hinaus auch noch andere Rabatte gewährt, die damit kombinierbar sind. So ist es beispielsweise durchaus möglich, dass Beamte, Familienväter oder Besitzer einer (Doppel-)Garage einen zusätzlichen Rabatt erhalten. Übrigens: Wer einmal dabei ist, kann auch gleich überprüfen, ob der Erstwagen nicht auch günstiger versichert werden kann. Möglicher Weise ergibt sich ein besonders großes Einspar-Potenzial, wenn der Erstwagen bei einer günstigeren Assekuranz versichert und dabei gleich auch ein Versicherungsschutz für den Zweitwagen erworben wird.

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungspartner gilt: Auch in puncto Zweitwagen liegen die Direktanbieter preislich vor den klassischen Versicherungsunternehmen. Qualitative Unterschiede gibt es bei den Policen kaum. Wer allerdings eine Beratung benötigt, ist mit einer klassischen Versicherung bzw. bei einem Versicherungsmakler besser aufgehoben.

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