Frage: Im laufenden Versicherungsjahr die KFZ-Versicherung wechseln?
Im Regelfall ist ein Wechsel im laufenden Kalenderjahr nicht möglich. Sie können frühestens zum Januar des nächsten Jahres wechseln. Dazu müssen bis zum 30.11. dieses Jahres bei Ihrem Versicherer gekündigt haben. Im Allgemeinen ergibt sich die Laufzeit Ihres Vertrages aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen worden, können Sie den Vertrag erst zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn diese dem Versicherer spätestens einen Monat vor Vertragsablauf vorliegt. Wird der Vertrag nicht zum angegebenen Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr.
Wäre die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, würde der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Diese Regelung ist allerdings nicht der Regelfall.
Weitere Gründe, einen Versicherungsschutz im laufenden Jahr zu kündigen gibt es, sie sind vermutlich in Ihrem Falle aber nicht relevant. So wären Sie zum Beispiel berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Darunter versteht man den Zeitraum, in dem Sie das Auto zugelassen haben, aber von der Gesellschaft noch nicht die Police erhalten haben, um den Beitrag zahlen zu können. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlen, geht der vorläufige Versicherungsschutz in einen endgültigen Versicherungsschutz über. Ebenso ist eine Kündigung nach Eintritt eines Schadensereignisses möglich. Hierbei muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung dem Versicherer zugehen. Aber auch wenn sich die Art der Verwendung des Fahrzeuges ändert und gleichzeitig eine mindestens 10- prozentige Erhöhung des Beitrages stattfindet, ist eine Kündigung berechtigt.





