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Frage: Versicherung der Mutter übernehmen?

Ich habe folgende Frage: Ich bin seit 1981 im Besitz des Führerscheins und war auch seither ohne Unterbrechung Führer eines Fahrzeuges. Jedoch lief die Versicherung der Fahrzeuge immer auf meine Mutter. Vorausgesetzt ich lasse das Auto nun auf meinem Namen zu, werde ich mit einer höheren Prozentstufe als bisher einsteigen müssen, da ja bisher keine Versicherung auf meinen Namen lief? Die Versicherung meiner Mutter steht bei 40 Prozent. Kann ich diese Rabatte eventuell übernehmen?

Sie können tatsächlich die Rabatte Ihrer Mutter übernehmen. Das bedeutet: Sie werden die Schadenfreiheitsklassen (SF in Prozente) übernehmen, nicht aber die Prozente an sich, da hier oft bei den Versicherern ein minimaler Unterschied bei der Einstufung besteht.

Faktisch bedeutet das allerdings für Sie, dass Sie nur die Rabatte (Schadenfreiheitsklassen SF) übernehmen können, die Sie tatsächlich selbst erfahren haben könnten. Wenn Sie also seit 1981 den Führerschein haben, dann könnten Sie maximal 28 Jahre ein Auto selbst gefahren haben. Hierbei ist das konkrete Führerscheindatum ausschlaggebend. Sofern Ihre Mutter mit einem Rabatt von 40 Prozent fährt, liegt sie bei den Schadenfreiheitsklassen also zwischen SF 12- 15, die Sie laut der Führerscheinregelung auf jeden Fall übernehmen können.

Zur Übertragung dieses Rabattes benötigen Sie von der Versicherung, bei der Sie Ihr Auto versichern werden, ein Formular (TB28- SFR-Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer). Dem Formular muss unbedingt eine Kopie Ihres Führerscheins beigelegt werden.
 
Bitte beachten Sie auch, dass nach erfolgter Rabattübertragung Ihrer Mutter diese Rabatte nicht mehr zur Verfügung stehen. Demzufolge würde Ihre Mutter, sofern sie wieder selbst ein Fahrzeug zulassen möchte, mit der SF ½ (140 Prozent) anfangen müssen.