Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

Frage: Wird Schadenfreiheitsrabatt von deutschen Versicherungen übernommen?

Ich besitze noch keine Kfz-Versicherung in Deutschland, habe jedoch einen Wohnsitz in den Niederlanden und in Berlin. Es soll nun ein Fahrzeug in Berlin zugelassen werden.
Bei meiner Versicherung in den Niederlanden habe ich einen Schadenfreiheitsrabatt von 75 Prozent (schriftliche Erklärung liegt vor). Wird der Schadenfreiheitsrabatt von deutschen Versicherungen übernommen?

Als EU-Bürger werden Sie die Rabatte aus den Niederlanden auch nach Deutschland übernehmen können. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung der niederländischen Gesellschaft, in der die Gesellschaft erklärt, wie hoch Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder Prozente sind bzw. wie viele unfallfreie Jahre Sie erfahren haben. Das Schreiben muss im Original bei der entsprechenden Versicherung eingereicht werden. Die Originalbescheinigung muss des Weiteren in deutscher Sprache vorliegen - entweder von Ihrer Gesellschaft oder als beglaubigte Kopie. Diverse Gesellschaften akzeptieren auch Übersetzungen in englischer Sprache.

Aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor, ob Ihr vorhandener Schadenfreiheitsrabatt noch belegt ist, denn dann sieht der Sachverhalt ganz anders aus. Die Frage ist, ob Sie im Moment noch in den Niederlanden ein Fahrzeug versichert haben, dass mit den angegebenen 75 Prozent versichert ist und Sie hier in Deutschland ein zweites Fahrzeug zulassen wollen. Ist das der Fall, dann werden Sie für das zweite in Deutschland zugelassene Fahrzeug nach der deutschen Führerscheinregelung eingestuft. Diese besagt, dass Sie nach mindestens drei Jahren Führerscheinbesitz mit 140 Prozent beziehungsweise in die Schadensfreiheitsklasse ½ (SF ½ ) eingestuft werden.

Generell müssen für eine Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung auch Schadenfreiheitsrabatte frei sein. Nur ungenutzte Schadenfreiheitsrabatte (SF) können auf ein Fahrzeug übertragen werden.