Frage: Erste eigene Kfz-Versicherung?
Sofern Sie Ihr erstes Fahrzeug zulassen, werden Sie generell nach der Führerscheinregelung eingestuft. Darunter versteht man bei den Kfz-Versicherern eine Regelung zur Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), sofern kein Schadenfreiheitsrabatt besteht. Die Führerscheinregelung ordnet an, dass wenn man mindestens drei Jahre lang im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) ½ erfolgt. Dies entspricht in der Regel 140 Prozent.
Sind die bereits genannten Wahlmöglichkeiten für Sie nicht zutreffend, so werden Sie mit einer Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) ½ (140 Prozent) rechnen müssen. Von Versicherern (überwiegend Onlineversicherer) und Maklern gibt es manchmal aber auch besondere Offerten. Hier werden bessere Einstufungen angeboten, wenn zum Beispiel noch eine Rechtsschutzversicherung mit abgeschlossen wird. Diese Angebote sind nicht von vornherein zu verneinen, man sollte jedoch den gesamten Beitrag (Kfz-Versicherung plus Versicherung x) im Auge behalten, ebenso die Bedingungen der Schadenfreiheitsklasseübernahme zu einem späteren neuen Versicherer.






