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Frage: Erste eigene Kfz-Versicherung?

Ich hätte da ein Anliegen und zwar würde ich gerne eine Kfz-Versicherung abschließen. Da auf meinen Namen noch nie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde, wollte ich fragen, wie und was ich beachten muss, oder was vor einer ersten Anmeldung bei einer Versicherung gemacht werden müsste? Meinen Führerschein habe ich seit 26. Oktober 2004. Fahrpraxis ist vorhanden, da ich bis jetzt mit dem Wagen meines Vaters gefahren bin. Wie werde ich bei der Versicherung eingestuft? Ich bin bisher immer unfallfrei gefahren.

Sofern Sie Ihr erstes Fahrzeug zulassen, werden Sie generell nach der Führerscheinregelung eingestuft. Darunter versteht man bei den Kfz-Versicherern eine Regelung zur Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), sofern kein Schadenfreiheitsrabatt besteht. Die Führerscheinregelung ordnet an, dass wenn man mindestens drei Jahre lang im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) ½ erfolgt. Dies entspricht in der Regel 140 Prozent.

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Eine weitere Option hätten Sie, wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse von Ihrem Vater übernehmen könnten. Das würde jedoch voraussetzen, dass entweder Ihr Vater seine Schadenfreiheitsklasse nicht mehr benötigt, weil er kein Auto mehr besitzt und auch kein Fahrzeug in Zukunft mehr zulassen möchte oder aber Sie einen Zweitwagen Ihres Vaters benutzt haben. Ebenso könnten Sie eventuell vorhandene Schadenfreiheitsklassen Ihrer Mutter übernehmen. Da Sie seit dem 26.10.04 den Führerschein besitzen, würden Sie aktuell die Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 erhalten.

Sind die bereits genannten Wahlmöglichkeiten für Sie nicht zutreffend, so werden Sie mit einer Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) ½ (140 Prozent) rechnen müssen. Von Versicherern (überwiegend Onlineversicherer) und Maklern gibt es manchmal aber auch besondere Offerten. Hier werden bessere Einstufungen angeboten, wenn zum Beispiel noch eine Rechtsschutzversicherung mit abgeschlossen wird. Diese Angebote sind nicht von vornherein zu verneinen, man sollte jedoch den gesamten Beitrag (Kfz-Versicherung plus Versicherung x) im Auge behalten, ebenso die Bedingungen der Schadenfreiheitsklasseübernahme zu einem späteren neuen Versicherer.