EU Ausland & KFZ Versicherung
Die Welt globalisiert sich. Europa wächst zusammen und der Europäer wohnt mal in Österreich, mal in Polen oder eben Deutschland. In diesem Zusammenhang ist oft ein Auto unverzichtbar. Aber zum Kfz gehört auch immer eine Versicherung. Doch was ist, wenn man in der Schweiz versichert war und nun wieder zurück nach Deutschland will? Werden die schadensfreien Zeiten die der Autobesitzer erfahren hat anerkannt und übernommen?
Der EU-Bürger hat diesbezüglich keine Probleme. Die Anrechnung von schadenfreien Zeiten eines ausländischen Vorversicherers ist kein Problem. Die Einstufung des deutschen Versicherungsvertrages in die entsprechenden Schadenfreiheitsklassen (SF in Prozente) richtet sich nach der Dauer des Bestehens der ausländischen Vorversicherung. Um dies zu dokumentieren bedarf es einer Originalbescheinigung des ausländischen Vorversicherung über die gesamte Versicherungsdauer. Des weiteren sollten in der Bescheinigung Angaben über:
- das Fahrzeug
- die Anzahl der ununterbrochenen schadenfreien Kalenderjahre und
- Meldedaten über eventuell eingetretener rabattbelastender Schäden
Das Zusammenziehung einer anrechenbaren deutschen und ausländischen Vorversicherung ist möglich, vorausgesetzt die ausländische Bescheinigung bezieht sich nur auf den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes. Das Bestehen einer deutschen Vorversicherung wird nicht berücksichtigt. Ebenso darf das Ende des anrechenbaren Vorvertrages und der bescheinigte Beginn des ausländischen Versicherungsvertrages sich maximal 1 Monat überschneiden. Ist dem nicht so, das heißt der Überschneidungszeitraum ist länger, kommt es nicht zur Anrechnung der ausländischen Vorversicherung.
Außerdem geht eine anrechenbare deutsche Vorversicherung der ausländischen Vorversicherung vor, falls die schadenfreien Zeiten parallel oder teilweise parallel aufgebaut wurden. Auch hier darf das Ende der deutschen Vorversicherung und der Beginn der ausländischen Vorversicherung sich maximal 1 Monat überschneiden. Ist der Überschneidungszeitraum größer wird die ausländischen Vorversicherung nicht anerkannt.
Beiträge, die in diesem Zusammenhang auch noch von Interesse seien könnten:





