Zweitwagen
Wenn es um Zweitfahrzeuge im Hinblick auf das Thema Versicherungsschutz geht, muss oftmals genauer unterschieden werden. Sollte ein- und dieselbe Person, die bereits als Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug auftritt, ein weiteres Auto zulassen und versichern, so handelt es sich hierbei zweifelsfrei um einen Zweitwagen. Dementsprechend besteht bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, einen speziellen Versicherungsschutz bzw. eine besondere Einstufung zu erlangen und den Zweitwagen somit günstiger zu versichern (siehe auch Zweitwagenversicherung). Sollte es hingegen so sein, dass das zusätzliche Auto bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert wird oder eine andere Person (beispielsweise auf eines der Kinder) zugelassen werden soll, so handelt es sich zumindest aus versicherungstechnischer Sicht nicht mehr um einen Zweitwagen, sondern um einen Erstwagen.
Sofern die Möglichkeit besteht, einen Pkw als Zweitwagen zuzulassen bzw. diesen entsprechend zu versichern, gilt es als sehr empfehlenswert, dies auch zu tun. Grund ist der Kostenvorteil, der aus dem Beitrag der Kfz-Versicherung resultiert. In den meisten Fällen kann der Zweitwagen vergleichsweise günstig versichert werden. Würden man das Fahrzeug als Erstwagen zulassen, so müsste man einen wesentlich höheren Beitrag entrichten. Dementsprechend lohnt es sich, sich für die Zweitwagenvariante zu entscheiden. Üblicherweise ist es somit möglich, die Versicherungskosten spürbar zu senken.
In diesem Zusammenhang ist lediglich zu berücksichtigen, dass je nach Versicherer weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Pkw als Zweitwagen zugelassen werden kann. So kann es beispielsweise unter Umständen vorkommen, dass die Laufleistung nicht größer als die Laufleistung des Erstwagens bemessen sein darf.




