Zulassungsbescheinigung
Wesentlicher Inhalt einer neuen Zulassungsbescheinigung sind technische Angaben zu den einzelnen Fahrzeugen und die entsprechenden Identifikationsnummern, mit welcher sich jedes Kraftfahrzeug immer wieder eindeutig und mit großer Sicherheit bestimmten lässt. Daneben erscheint hier auch das amtliche Kennzeichen, das einem Halter zugeordnet werden kann und eine wichtige Rolle bei Vergehen im Straßenverkehr spielt. Mit der Erteilung einer Zulassungsbescheinigung soll daneben gewährleistet werden, dass ein Kraftfahrzeug in jedem Fall den Sicherheitsvorgaben der Europäischen Union entspricht und kein Risiko für den Straßenverkehr darstellt.
Der zweite Teil nimmt dagegen die Rolle des Fahrzeugbriefes ein. In diesem Zusammenhang musste sich die Zulassungsbescheinigung einiger Kritik stellen. Schuld daran ist die Reduzierung der Vorbesitzer auf 2 Personen, im alten Fahrzeugbrief waren dagegen bis zu 6 eingetragen, was zu Problemen im Rahmen der Wertermittlung führen kann. Der 2. Teil einer Zulassungsbescheinigung sollte wie das Vorgängerdokument nicht im Auto aufbewahrt werden. Um später nachvollziehen zu können, welche Informationen in den alten Papieren enthalten waren, sollte jeder Besitzer eines Fahrzeugs vor dem Umtausch eine Kopie anfertigen bzw. die entwerteten Zulassungsdokumente wieder mit nach Hause nehmen.








