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Zulassungsbescheinigung

Sicher sind den meisten Haltern von Kraftfahrzeugen der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein immer noch in guter Erinnerung. Zusammen waren beide bis 2005 wesentlicher Bestandteil der Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen. Seit dem 01. Oktober 2005 gelten allerdings auch in Deutschland andere Regeln: zu diesem Termin wurde auch hierzulande die Zulassungsbescheinigung eingeführt. Als Ziel dieser Umstellung galt vor allem die Schaffung eines gesamteuropäischen Standards. Die einzelnen nationalen Zulassungsverfahren sollten angepasst werden. Allerdings wurde diese Aufgabe nicht in allen Bereichen erreicht, an einigen Stellen schuf die neue Zulassungsbescheinigung neue Probleme.

Wesentlicher Inhalt einer neuen Zulassungsbescheinigung sind technische Angaben zu den einzelnen Fahrzeugen und die entsprechenden Identifikationsnummern, mit welcher sich jedes Kraftfahrzeug immer wieder eindeutig und mit großer Sicherheit bestimmten lässt. Daneben erscheint hier auch das amtliche Kennzeichen, das einem Halter zugeordnet werden kann und eine wichtige Rolle bei Vergehen im Straßenverkehr spielt. Mit der Erteilung einer Zulassungsbescheinigung soll daneben gewährleistet werden, dass ein Kraftfahrzeug in jedem Fall den Sicherheitsvorgaben der Europäischen Union entspricht und kein Risiko für den Straßenverkehr darstellt.

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Für ältere Halter eines Kraftfahrzeugs mag die Zusammenführung des gewohnten Fahrzeugscheins mit dem Fahrzeugbrief im ersten Moment verwirrend erscheinen. Da es sich an dieser Stelle aber um eine Urkunde handelt, die genau genommen aus zwei Teilen besteht, ergeben sich hier wieder einige Gemeinsamkeiten zu den alten Regelungen. Teil 1 entspricht in etwa dem alten Fahrzeugschein - allerdings ergaben sich an dieser Stelle einige Veränderungen in Bezug auf die Art der Informationen zum Fahrzeug.

Der zweite Teil nimmt dagegen die Rolle des Fahrzeugbriefes ein. In diesem Zusammenhang musste sich die Zulassungsbescheinigung einiger Kritik stellen. Schuld daran ist die Reduzierung der Vorbesitzer auf 2 Personen, im alten Fahrzeugbrief waren dagegen bis zu 6 eingetragen, was zu Problemen im Rahmen der Wertermittlung führen kann. Der 2. Teil einer Zulassungsbescheinigung sollte wie das Vorgängerdokument nicht im Auto aufbewahrt werden. Um später nachvollziehen zu können, welche Informationen in den alten Papieren enthalten waren, sollte jeder Besitzer eines Fahrzeugs vor dem Umtausch eine Kopie anfertigen bzw. die entwerteten Zulassungsdokumente wieder mit nach Hause nehmen.




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