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Zulassung

Die Zulassung steht im Kfz-Bereich für einen Begriff, der auf verschiedene Art und Weise zu verstehen ist. Auf der einen Seite kann die Zulassung als Erlaubnis betrachtet werden, das jeweilige Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt nutzen zu dürfen. Auf der anderen Seite wird aber auch sehr häufig die eigentliche Verfahrensweise, um die Erlaubnis zur Nutzung zu erhalten, als Zulassung bezeichnet.

Damit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss es auf eine Person, den so genannten Fahrzeughalter zugelassen werden. Die Zulassung wird auf der Zulassungsstelle vorgenommen, die sich üblicherweise im Landratsamt wieder findet. Genau betrachtet geht die Zulassung des Fahrzeugs relativ schnell vonstatten, sofern man entsprechend vorbereitet ist und auf Anhieb alle erforderlichen Unterlagen zur Hand hat.

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Die Unterlagen sind letzten Endes das A und O bei der Kfz-Zulassung. Zu diesen Unterlagen zählen zunächst einmal die Dokumente, mit denen sich der künftige Fahrzeughalter legitimieren kann. Dazu benötigt er entweder seinen Personalausweise oder alternativ den Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung. Bei den restlichen Unterlagen, die für die Zulassung benötigt werden, handelt es sich allesamt um Fahrzeugpapiere. Hierzu zählen zunächst einmal der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein. Des Weiteren werden die TÜV-Dokumente benötigt, um den aus technischer Sicht unbedenklichen Zustand des Fahrzeugs zu belegen.

Zu guter Letzt wird noch ein Versicherungsnachweis benötigt: Aus diesem muss hervorgehen, dass für das Auto zumindest ein Haftpflichtschutz besteht. Dieser Nachweise wird entweder mit einer Versicherungskarte oder alternativ der EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer erbracht. Ohne das Bestehen dieses Versicherungsschutzes ist keine Zulassung möglich.

Sofern all diese Dokumente vorgelegt werden können, wird die eigentliche Zulassung vorgenommen. Diese nimmt in der Regel nur wenige Minuten Zeit in Anspruch – wobei es vorkommen kann, dass unmittelbar die Kfz-Kennzeichen angefertigt werden. Sobald diese gepresst und mit den einzelnen Marken versehen wurden, können sie am Fahrzeug angebracht werden und die Teilnahme am Straßenverkehr ist rechtens.




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