Zulassung
Damit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss es auf eine Person, den so genannten Fahrzeughalter zugelassen werden. Die Zulassung wird auf der Zulassungsstelle vorgenommen, die sich üblicherweise im Landratsamt wieder findet. Genau betrachtet geht die Zulassung des Fahrzeugs relativ schnell vonstatten, sofern man entsprechend vorbereitet ist und auf Anhieb alle erforderlichen Unterlagen zur Hand hat.
Zu guter Letzt wird noch ein Versicherungsnachweis benötigt: Aus diesem muss hervorgehen, dass für das Auto zumindest ein Haftpflichtschutz besteht. Dieser Nachweise wird entweder mit einer Versicherungskarte oder alternativ der EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer erbracht. Ohne das Bestehen dieses Versicherungsschutzes ist keine Zulassung möglich.
Sofern all diese Dokumente vorgelegt werden können, wird die eigentliche Zulassung vorgenommen. Diese nimmt in der Regel nur wenige Minuten Zeit in Anspruch – wobei es vorkommen kann, dass unmittelbar die Kfz-Kennzeichen angefertigt werden. Sobald diese gepresst und mit den einzelnen Marken versehen wurden, können sie am Fahrzeug angebracht werden und die Teilnahme am Straßenverkehr ist rechtens.








