Winterreifenpflicht
Zwar schreibt der Gesetzgeber die Nutzung von Winterreifen nicht ausdrücklich vor, verlangt aber von jedem Fahrer, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen angepasst wird. Grundlage für diese Forderung ist § 2 der StVO, in welchem die entsprechenden Vorgaben gemacht werden. Wer sich also mit Sommerreifen im Winter und bei Schnee auf öffentliche Straßen wagt, riskiert einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. In diesem Punkt ahnden die Ordnungsbehörden ein solches Vergehen sogar mit einer Geldstrafe. Solange das eigene Fahrzeug nicht entsprechend der Witterung ausgerüstet wird, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Damit noch nicht genug verdoppelt sich das Bußgeld, sofern durch den Verzicht auf Winterreifen der Straßenverkehr behindert wird. Zusätzlich muss jeder Fahrer in einer solchen Situation noch mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.
Was den Versicherungsschutz für den Fall betrifft, dass Fahrzeuge mit Sommerreifen in Unfälle verwickelt werden und das trotz Schnee und Eis, so muss der Fahrer auch hier mit Einschränkungen rechnen, denn die meisten Versicherungen sehen an dieser Stelle eine Mitschuld als gegeben an und sind im Allgemeinen nur zur teilweisen Haftung bereit. Wer sicher durch den Winter kommen will, sollte während der nasskalten Jahreszeit nicht auf die entsprechenden Reifen verzichten und Winterreifen aufziehen, bevor Schnee und Eis den Verkehr lahmlegen.







