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Werkstattbindung

Wird in einen Kfz-Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart, so bedeutet dies, dass das Fahrzeug nach einem Unfall nicht in einer beliebigen Werkstatt repariert werden darf. Stattdessen muss die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsanbieters durchgeführt werden, wenn die Schadensregulierung über den Versicherer erfolgen soll.

Es sind vor allem große Versicherungsgesellschaften die ihren Kunden immer häufiger die Möglichkeit anbieten, eine Werkstattbindung zu vereinbaren. Ihnen fällt es nämlich am leichtesten ein Netz von Partnerwerkstätten aufzubauen, was letztendlich dazu führt, dass sich die Reparaturkosten im Schadensfall senken lassen.

Ein Teil der Kostenersparnis wird selbstverständlich an den Versicherungsnehmer weitergereicht. Wer sich dazu bereit erklärt, sein Fahrzeug im Schadensfall von einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen, kann mit einem Rabatt hinsichtlich der Höhe seines Versicherungsbeitrags rechnen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft immer mehr Versicherer ihren Kunden die Option auf einen Werkstattbindungsrabatt anbieten werden.