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Wenigfahrerrabatt

Im Rahmen einer Kfz-Versicherung lässt sich heute eine große Zahl verschiedener Rabatte durch den Verbraucher in Anspruch nehmen. Werden die sich bietenden Möglichkeiten geschickt ausgenutzt, kann sogar eine beachtliche Summe in jedem Versicherungsjahr gespart werden. Warum sollte man also auf diese Sparmöglichkeiten verzichten? Schließlich steigen die Kraftstoffpreise immer weiter an, was die Nutzung eines Kraftfahrzeugs immer teurer werden lässt. Mit Hilfe der unterschiedlichen Rabatte bleibt wenigstens von der Kfz-Versicherung zum Jahresende noch etwas übrig. Wer zum Beispiel in einer größeren Gemeinde wohnt, die über eine ausgezeichnete Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel verfügt und aus diesem Grund nur selten auf das Fahrzeug zurückgreifen muss, profitiert beim Abschluss des Vertrages vom Wenigfahrerrabatt.

Dieser wird allen Fahrzeughaltern gewährt, die während des Versicherungsjahres eine bestimmte Zahl an gefahrenen Kilometern nicht überschreiten, denn mit jedem Meter, der weniger gefahren wird, sinkt das Unfallrisiko und damit auch die Gefahr von Schäden für die Versicherung. Gerade für Familien, in denen ein Pkw für den Nachwuchs angemeldet wird, kann sich diese Regelung durchaus lohnen, da Fahranfänger häufig noch keine größeren Entfernungen zurücklegen und somit eher von einem Wenigfahrerrabatt profitieren können. Aber auch die ältere Generation der Automobilbesitzer zieht aus diesem Rabatt durchaus ihren Vorteil.

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Bevor ein Vertrag aber vorschnell unterschrieben wird, sollte man sich genau über die Vorbedingungen zu den entsprechenden Rabatten informieren. Schließlich sind Verstöße gegen die Versicherungsbedingungen mit zum Teil sehr ernsten Konsequenzen für den Verbraucher verbunden, da an dieser Stelle Strafen drohen, vom Verlust des Versicherungsschutzes ganz zu schweigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Zusammenhang vor allem die Höhe der gefahrenen Kilometer genießen. Je nach Versicherungsgesellschaft ist hier die maximale Anzahl genau vorgeschrieben. Aus diesem Grund sollte vor der Unterschrift eine realistische Einschätzung der eigenen Fahrleistung abgegeben werden, um den Schutz der Kfz-Versicherung nicht zu riskieren. Wer im Antrag zur Kfz-Versicherung keine Kilometerleistung angibt, muss am Ende damit rechnen, dass die Versicherer die maximale Höhe annehmen, auch wenn pro Jahr weit weniger gefahren wird.



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