Wenigfahrer-Tarif
Der Wenigfahrer Tarif ist ein Versicherungstarif, der sich durch einen vergleichsweise geringen Versicherungsbeitrag auszeichnet, so lange das versicherte Fahrzeug nur wenig gefahren wird. Üblicherweise beläuft sich bei den meisten Versicherern die geringste Laufleistung, die im Versicherungsvertrag angegeben werden kann, auf 15.000 Kilometer im Jahr. In solch einem Fall kann allerdings noch nicht von einem Wenigfahrer Tarif gesprochen werden. Hierbei handelt es sich um einen Tarif, bei welchem eine noch geringere Laufleistung vereinbart werden kann – je nach Versicherungsanbieter kann die Laufleistung auf bis zu 5.000 Kilometer herabgesetzt werden.
Damit der Wenigfahrerrabatt nicht unberechtigter Weise in Anspruch genommen wird, gibt es einige Versicherungsanbieter, die es sich erlauben, eine Kilometerstandskontrolle vorzunehmen. Sollte sich herausstellen, dass ein Versicherungsnehmer erheblich mehr Kilometer zurücklegt, als es ursprünglich vereinbart wurde, so ist mit einer Beitragserhöhung und gegebenenfalls sogar mit einer Strafzahlung zu rechnen.








