Wechselkennzeichen
Hinter dem Wechselkennzeichen steht in Deutschland vor allem die Idee, den Absatz umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Anreize sind in erster Linie finanzieller Natur. Dadurch, dass nur noch eine Kfz-Versicherung für mehrere Fahrzeuge abgeschlossen werden muss und auch nur einmal Kfz-Steuern in Rechnung gestellt werden – jeweils für das Auto mit der höchsten Typklasse –, sinken die Kosten für einen Zweitwagen. Gleichzeitig verringert sich der bürokratische Aufwand.
Denkbar wäre zum Beispiel, dass für den reinen Stadtverkehr ein Zweitwagen mit Elektromotor gekauft wird und das größere Fahrzeug mit einem entsprechend höheren CO2-Ausstoß nach wie vor auf längeren Strecken zum Einsatz kommt. Sinn würde das Wechselkennzeichen auch machen, wenn ein Cabrio vorhanden ist, dass nur bei gutem Wetter gefahren wird und ansonsten in der Garage steht.
An der Entwicklung des genauen Konzeptes arbeitet eine Bund-Länder-Gruppe, darüber hinaus werden intensive Gespräche mit der Versicherungswirtschaft geführt, die entsprechende Tarifmodelle erarbeiten muss. Eine Frage, die im Raum steht: Wie viele Fahrzeuge dürfen das Wechselkennzeichen maximal nutzen? In Österreich sind es drei, bei denen in der Zulassungsbescheinigung jeweils der Vermerk „Wechselkennzeichen“ steht. Unklar ist auch, wie das Nummernschild gestaltet sein wird. Eine Idee sieht vor, dass ein Teil des Kennzeichens – die Seite mit der TÜV-Plakette – dauerhaft an jedem der Autos bleibt. Die andere Hälfte, auf der zusätzlich zur Buchstaben-Zahlen-Kombination ein „W“ für Wechselkennzeichen steht, muss dann vor Fahrtantritt am Fahrzeug befestigt werden.








