Vorläufige Deckung
Die Versicherungsanbieter verfahren auf diese Art und Weise, weil die meisten Autofahrer ihre Fahrzeuge umgehend zulassen möchten. Doch das Zustandekommen des Versicherungsvertrags erstreckt sich hingegen über einen längeren Zeitraum, so dass mit Hilfe der vorläufigen Deckung ein vorübergehender Versicherungsschutz gewährleistet wird.
Der richtige Versicherungsschutz ist erst gegeben, wenn der Versicherungsvertrag vom Versicherer akzeptiert wurde und die Zahlung der ersten Prämie bzw. des ersten Versicherungsbeitrags geleistet wurde. Bis zu diesem Punkt besteht für das entsprechende Fahrzeug ausschließlich die vorläufige Deckung, die ein eigenständiges Vertragsverhältnis darstellt und mit dem eigentlichen Versicherungsvertrag in keiner Verbindung steht.
Der Versicherungsumfang bzw. der Schutz der vorläufigen Deckung ist in etwa mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu vergleichen. Wird vom ersten Tag der Zulassung an ein Vollkaskoschutz gewünscht, so muss diesbezüglich eine gesonderte Deckungszusage vom Versicherer angefordert werden.




