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Vorläufige Deckung

Bei der Zulassung eines Pkws muss der Fahrzeughalter eine Versicherungsbestätigung vorweisen können – dies erfolgt entweder gegen Vorlage der Versicherungsbestätigungskarte oder durch Angabe der Versicherungsbestätigungsnummer. Auf diese Weise wird gegenüber der Zulassungsstelle nachgewiesen, dass für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz bzw. eine so genannte Deckungszusage besteht. Dieser Schutz gilt nur vorläufig und wird deshalb als vorläufige Deckung bezeichnet.

Die Versicherungsanbieter verfahren auf diese Art und Weise, weil die meisten Autofahrer ihre Fahrzeuge umgehend zulassen möchten. Doch das Zustandekommen des Versicherungsvertrags erstreckt sich hingegen über einen längeren Zeitraum, so dass mit Hilfe der vorläufigen Deckung ein vorübergehender Versicherungsschutz gewährleistet wird.

Der richtige Versicherungsschutz ist erst gegeben, wenn der Versicherungsvertrag vom Versicherer akzeptiert wurde und die Zahlung der ersten Prämie bzw. des ersten Versicherungsbeitrags geleistet wurde. Bis zu diesem Punkt besteht für das entsprechende Fahrzeug ausschließlich die vorläufige Deckung, die ein eigenständiges Vertragsverhältnis darstellt und mit dem eigentlichen Versicherungsvertrag in keiner Verbindung steht.

Der Versicherungsumfang bzw. der Schutz der vorläufigen Deckung ist in etwa mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu vergleichen. Wird vom ersten Tag der Zulassung an ein Vollkaskoschutz gewünscht, so muss diesbezüglich eine gesonderte Deckungszusage vom Versicherer angefordert werden.