Vollkaskoversicherung / Vollkasko
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird von den Fahrzeughaltern vor allem dann in Erwägung gezogen, wenn es darum geht, neue oder besonders wertvolle Fahrzeuge zu versichern. Im Gegensatz zu Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Vollkasko-Versicherung nicht nur Schadensansprüche Dritter ab, sondern auch Schäden, die am versicherten Fahrzeug entstanden sind.
Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, ist, dass die Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung einschließt. Dies ist insofern vorteilhaft, dass Schäden, die der Teilkaskoversicherung zuzurechnen sind bzw. in deren Versicherungsumfang fallen, keinen Einfluss auf die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung nehmen. Somit können die besagten Schäden nicht zu einer Rückstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklasse führen.
Um den Versicherungsumfang besser verdeutlichen zu können, sollen zunächst die Schäden aufgeführt werden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen.
- Brand
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Einwirkungen durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung
- Explosionen
- Glasbruch
- Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs (Kurzschlüsse)
- Schäden, die durch Fahrtkollisionen mit Tieren / Haarwild entstehen
- Unfallschäden, die selbst verschuldet wurden
- Unfallschäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden konnte
- Unfallschäden die vom Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht übernommen werden
- Unfallschäden, die auf nicht haftbare Verursacher zurückgehen




