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Vertragsunterbrechung

Im alltäglichen Leben gibt es viele Situationen, in denen es notwendig sein kann, dass der Vertrag mit einer Versicherung ausgesetzt wird. Als Student zum Beispiel wird der eigene Pkw etwa im Zuge eines Auslandssemesters vorübergehend stillgelegt oder nach dem Verlust des Fahrzeugs fehlt einfach das Geld, um in den nächsten Monaten wieder für Ersatz zu sorgen. In der Regel sind diese Zeiträume nur von kurzer Dauer, aber manchmal zieht sich eine solche Vertragsunterbrechung auch über mehrere Jahre hin, etwa wenn die Mitarbeiter internationaler Konzerne für ein oder zwei Jahre im Ausland tätig werden. Natürlich wäre es in einem solchen Fall für den Versicherten mit großen Nachteilen verbunden, wenn das Fahrzeug über die gesamte Zeit der Abwesenheit angemeldet bliebe und die Versicherung im vollen Umfang weiter bestünde.

In jedem Fall sind für die betroffenen Verbraucher mehrere Fragen interessant. Zu diesen gehört unter anderem, wie sich eine Unterbrechung des Vertrages im Laufe der Zeit auswirkt und ob hiervon die Schadensfreiheitsrabatte betroffen wären. Um genau beurteilen zu können, wie sich die Vertragsunterbrechung am Ende auswirkt, spielt vor allem der Zeitrahmen eine Rolle. Als Faustregel gilt hier, dass bei einer längeren Ruhezeit der Versicherung der Inhaber des Vertrags mit größeren Nachteilen rechnen muss, falls er diese wieder in Anspruch nehmen will. Bis zu einem Zeitraum von unter sechs Monaten gehen die meisten Versicherungen von keiner Vertragsunterbrechung aus, das Mitglied kann ohne Weiteres an die alten Bedingungen anknüpfen.

Zwischen sechs Monaten und einem Jahr wird der Schadensfreiheitsrabatt stillgelegt, ohne das Rabattpunkte hierbei verloren gehen. Ab einem Zeitraum von mehr als einem Jahr unterscheidet sich das Vorgehen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Einige der Unternehmen gewähren hier eine Frist von drei Jahren, bevor die Rabatte zurückgestuft werden. Andere Versicherer gehen allerdings noch weiter und dehnen die Frist auf mehr als sieben Jahre aus. Danach gehen in der Regel die einmal erfahrenen Schadensfreiheitsrabatte verloren.




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