Vertragsunterbrechung
In jedem Fall sind für die betroffenen Verbraucher mehrere Fragen interessant. Zu diesen gehört unter anderem, wie sich eine Unterbrechung des Vertrages im Laufe der Zeit auswirkt und ob hiervon die Schadensfreiheitsrabatte betroffen wären. Um genau beurteilen zu können, wie sich die Vertragsunterbrechung am Ende auswirkt, spielt vor allem der Zeitrahmen eine Rolle. Als Faustregel gilt hier, dass bei einer längeren Ruhezeit der Versicherung der Inhaber des Vertrags mit größeren Nachteilen rechnen muss, falls er diese wieder in Anspruch nehmen will. Bis zu einem Zeitraum von unter sechs Monaten gehen die meisten Versicherungen von keiner Vertragsunterbrechung aus, das Mitglied kann ohne Weiteres an die alten Bedingungen anknüpfen.
Zwischen sechs Monaten und einem Jahr wird der Schadensfreiheitsrabatt stillgelegt, ohne das Rabattpunkte hierbei verloren gehen. Ab einem Zeitraum von mehr als einem Jahr unterscheidet sich das Vorgehen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Einige der Unternehmen gewähren hier eine Frist von drei Jahren, bevor die Rabatte zurückgestuft werden. Andere Versicherer gehen allerdings noch weiter und dehnen die Frist auf mehr als sieben Jahre aus. Danach gehen in der Regel die einmal erfahrenen Schadensfreiheitsrabatte verloren.







