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Versicherungsbestätigungskarte

Die Versicherungsbestätigungskarte (die auch vielen auch als Deckungskarte oder Doppelkarte geläufig ist) wurde bis zum 1. März des Jahres 2008 benötigt, um Kraftfahrzeuge zulassen zu können. Sie diente gegenüber der Zulassungsstelle als Versicherungsbestätigung bzw. als Nachweis dafür, dass ein Versicherungsschutz (meist eine vorläufige Deckung) für das jeweilige Fahrzeug besteht.

Abgelöst wurde sie durch die elektronische Versicherungsbestätigung. Bei diesem Verfahren wird dem Versichernehmer nur noch eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer mitgeteilt, die er auf der Zulassungsstelle nennen muss, damit von dort aus die benötigten Versicherungsinformationen auf elektronischem Wege abgerufen werden können.

Allerdings erfolgte bisher keine vollständige Ablösung, da das elektronische Verfahren Schritt für Schritt für eingeführt wird. Deshalb kann es manchen Ortes immer noch erforderlich sein, dass eine Versicherungsbestätigungskarte zur Kfz-Zulassung benötigt wird. In solch einem Fall wird sie dem Versicherungsnehmer auf dem Postweg zugesandt. Einige Versicherer bieten ihren Kunden auch den Service an, die Karte per Email zu versenden, so dass sie umgehend ausgedruckt werden kann, um eine schnellere Zulassung zu ermöglichen.