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Verkehrszentralregister

Der Begriff des deutschen Verkehrszentralregisters dürfte vielen Verbrauchern eher weniger gut bekannt sein. Trotz allem kommt fast jeder Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben mit dieser Behörde in Berührung, manchmal geschieht dies sogar öfter, als vielen lieb ist. Denn in der Regel handelt es sich hierbei nicht um einen positiven Eindruck, welchen das Verkehrszentralregister bei den deutschen Autofahrern hinterlässt. Der Sitz des Zentralregisters ist dagegen einem großen Teil der Fahrzeugführer sicher ein Begriff – Flensburg. Und spätestens jetzt wird sicher jeder auch wissen, was es mit der Bezeichnung Verkehrszentralregister auf sich hat. Schließlich werden hier die Verstöße der Autofahrer im Straßenverkehr festgehalten und verwaltet.

Die Geschichte des Verkehrszentralregisters reicht bis ins Jahr 1956 zurück, als die Gründung durch den Bundesrat beschlossen wurde. Die Aufzeichnungen selbst beginnen aber erst 1958 und umfassen Verstöße im öffentlichen Verkehr sowie Urteile deutscher Gerichte zu jedem Kraftfahrer mit einer Fahrerlaubnis, die in Deutschland ausgestellt wurde. Besonders bekannt ist das Verkehrszentralregister aufgrund des Punktesystems, in dessen Rahmen das Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet wird. Jeder Verstoß entspricht einer bestimmten Punktezahl. Nach dem Erreichen einer gewissen Punktzahl heißt es dann am Ende laufen, denn in einem solchen Fall wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Allerdings ist die Zahl der Fahrer, die in Deutschland diese Grenze wirklich überschreiten, relativ gering. Bei Männern und Frauen ist vor allem das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit dafür verantwortlich, dass es zu einem Eintrag ins Verkehrszentralregister kommt. Daneben fahren deutlich mehr männliche Kraftfahrer auch unter Alkoholeinfluss und haben aufgrund dieses Verstoßes gegen die StVO mit dem Zentralregister in Flensburg zu tun. Wer sich über den Stand der Dinge informieren will und erfahren möchte, inwieweit das eigene Punktekonto bereits belastet wurde, kann eine Anfrage per Fax an das Verkehrszentralregister stellen. Diese ist für jeden Kraftfahrer kostenlos und sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.