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Verbandkasten / Verbandskasten

In der Vergangenheit hat die Sicherheit im Straßenverkehr zwar deutlich zugenommen, aber die Verkehrsstatistiken zeigen deutlich, dass Unfälle leider immer noch zur Tagesordnung gehören. Zwar sinkt jedes Jahr die Zahl derer, die bei einem Unfall verletzt werden oder gar zu Tode kommen, aber für den Einzelnen ändern diese Fakten nichts an dem einschneidenden Schicksal. Ein wichtiges Utensil, das dabei hilft, die Schwere eines Unfalls mit Personenschaden zu verringern, ist und bleibt der Verbandkasten.

Umgangssprachlich wird hier gern einfach vom Sani- oder Verbandskasten gesprochen. Leider wird die Mitführung von einigen Autofahrern eher als notwendiges Übel betrachtet, das Platz im Kofferraum kostet, anstatt im Verbandkasten eine lebensrettende Maßnahme im Ernstfall zu sehen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Mitführung des Sanikastens regelt die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) in § 35h. Hier wird in Absatz 1 und 3 nicht nur klar definiert, in welchen Kraftfahrzeugen der Verbandkasten mitzuführen ist, sondern auch, welchen Ansprüchen er genügen muss.

Neben dem Schutz vor Staub und Nässe muss der Erste-Hilfe-Kasten so untergebracht werden, dass auch Betriebs- und Schmierstoffe nicht mit dem Inhalt in Berührung kommen. Zusätzlich verweist § 35h, Absatz 3 auf die DIN-Norm 13 164, welche den Inhalt eines Sanikastens regelt. Neben Pflaster, Verbandpäckchen oder Wundbinden gehören auch Einweghandschuhe und eine Rettungsdecke in den Verbandkasten. Damit die einzelnen Bestandteile im Ernstfall wirklich zu 100% einsatzfähig sind, sollte jeder Fahrzeughalter einige Grundregeln im Umgang mit dem Verbandkasten beachten.

Ein besonders wichtiger Aspekt, der immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt, betrifft das Verfallsdatum. Entgegen der weitverbreiteten Meinung können Teile des Inhalts durchaus im Lauf der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren. Besonders steriles Verbandmaterial ist davon betroffen. Zusätzlich sorgt eine lange Lagerung dafür, das Pflaster ihre Klebekraft verlieren und die Einweghandschuhe nicht mehr ihren Zweck erfüllen. Die Mitführung eines solchen Sanikastens kann durch die Polizei ähnlich einem fehlenden Verbandkasten behandelt und mit einem Verwarngeld geahndet werden. Sollten im Ernstfall Teile des Inhalts zum Einsatz kommen, müssen diese in jedem Fall ersetzt werden.

Ein Wort zur Schreibweise. Der Duden führt sowohl Verbandskasten als auch Verbandkasten als korrekte Schreibweisen. Ein Blick auf Google Insights für Verbandkasten vs. Verbandskasten verrät uns zudem, dass Otto Normalbürger nach dem Begriff Verbandskasten doppelt so oft googelt als nach Verbandkasten.




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