Unfallfahrzeug
Entsprechende Fahrzeuge nehmen auf dem Automarkt eine Sonderposition ein. Bei ihnen verhält es sich so, dass sie vergleichsweise selten gefragt sind. Zumindest gilt dies für den typischen Autokäufer: Fahrzeuge, die einen Unfall hatten und eine entsprechende Beschädigung davon getragen haben, sind nicht gerade beliebt. Aus diesem Grund wird von den Verkäufern entsprechender Fahrzeuge auch immer wieder gern getrickst: Es wird versucht, die Unfallschäden zu verstecken, beispielsweise indem Teile ausgetauscht und neu lackiert werden.
Als Verkäufer eines solchen Fahrzeugs ist man allerdings dazu angehalten, auf Unfallschäden zu verweisen: Der Käufer muss letzten Endes wissen, dass er ein Fahrzeug erwirbt, das einst einen Unfall hatte. Immerhin kann ein Unfallschaden deutliche Spuren am Fahrzeug hinterlassen, selbst wenn diese nicht immer auf Anhieb zu erkennen sind. Eines der besten Beispiele ist eine verstellte Spur, zu der es kommen kann, sobald die Achsen bei einem Crash stark belastet werden.
Eine ganz andere Art von Unfallfahrzeug sind Autos, die einem Totalschaden unterliegen. In diesem Fall kommt es selten vor, dass sie noch einmal komplett hergerichtet und wieder fahrtauglich gemacht werden. Dennoch werden sie nicht einfach entsorgt. Denn zumeist verfügen diese Autos je nach Modell immer noch über einen beachtlichen Restwert, beispielsweise weil sie ausgeschlachtet werden und somit als Ersatzteillager dienen können. Eigentümer entsprechender Fahrzeuge sind darum angehalten, ihre schwer beschädigten Unfallfahrzeuge zu einem möglichst guten Preis an einen Autoverwerter zu verkaufen. Damit ein marktgerechter Preis erzielt werden kann, ist es in der Regel erforderlich, einen Gutachter einzuschalten.







