Unfallbericht
Nach einem Unfall sind oftmals beide Parteien, nämlich sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte, verunsichert. Häufig fehlt ihnen die Erfahrung, weshalb sie nicht wissen, wer den Bericht anzufertigen hat. Dabei ist der Sachverhalt ganz einfach: Der Unfallberecht geht an den Versicherer, der den Schaden regulieren soll. Dementsprechend hat der Bericht von der Person angefertigt zu werden, die den Unfall verursacht hat.
Auf welche Art und Weise ein Unfallbericht erstellt werden soll, hängt unter anderem auch vom jeweiligen Versicherer ab. Einige Versicherungsunternehmen versenden mit ihren Unterlagen lediglich ein kurzes Hinweispapier, auf welchem grobe Instruktionen zu finden sind. Andere Versicherer machen es ihren Versicherungsmitgliedern ein wenig leichter, indem sie Formulare versenden, die es auszufüllen gilt. Letztlich kann die Form der Darstellung somit ganz verschieden ausfallen. Dennoch kann gesagt werden, dass im Endeffekt stets dieselben Informationen in einem Unfallbericht zu finden sind. Im Wesentlichen geht es darum, dass aus dem Bericht ganz genau hervorgeht, wann und wo sich ein Unfall ereignet hat und wer daran beteiligt gewesen ist. Zudem gilt es den Ablauf des Unfalls ausreichend detailliert zu schildern.
Der Bericht selbst ist von hoher Bedeutung. Eine Versicherung nimmt im Normalfall keine Entschädigung vor, so lange kein Unfallbericht vorliegt und dieser geprüft wurde. Unter Umständen ist es möglich, dass der Versicherer anhand des Berichts die Schuldfrage anzweifelt und beispielsweise die Entscheidung trifft, der anderen Partei zumindest eine Teilschuld zuzusprechen.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass ein Unfallbericht nicht mit einer Schadensmeldung gleichzusetzen ist. Einen Schaden gilt es umgehend zu melden – der Bericht kann wesentlich später folgen.







