Umweltprämie
Der Erhalt der Förderung ist an die Erfüllung mehrere Voraussetzungen gekoppelt. Von zentraler Bedeutung ist das Vorhandensein eines Altautos: Die Prämie kann nur beantragt werden, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug vorhanden ist. Dieses Fahrzeug muss verschrottet werden – daher wird die Umweltprämie umgangssprachlich auch als Abwrackprämie bezeichnet. Die Regierung wollte mit der Prämie nicht nur den Absatz von Neufahrzeugen ankurbeln, sondern auch alte, umweltschädliche Fahrzeuge von der Straße holen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist anzumerken, dass primär Neufahrzeuge gefördert werden. Es werden ebenso Jahresfahrzeuge gefördert, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2008 erfolgte. Allerdings müssen diese Jahresfahrzeuge von einem Autohersteller, einer Autovermietung oder einem Werksangehörigen eines Autoherstellers stammen, damit diese als förderfähig eingestuft werden können. Zudem wird auch das Neuwagenleasing gefördert.
Für die Abwicklung, sprich die Prüfung der Anträge sowie die Auszahlung der Förderbeiträge, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) verantwortlich. Innerhalb der ersten Monate gingen bei der Bafa so viele Anträge ein, dass man dort völlig überfordert war. Dies hatte zur Folge, dass die Antragsteller relativ lange warten mussten, bis ihre Anträge bearbeitet werden konnten. Die Auszahlung der ersten Umweltprämien nahm fast vier Monate in Anspruch. Außerdem war das Interesse an der Umweltprämie deutlich größer als die Bundesregierung angenommen hatte: Aufgrund der hohen Nachfrage musste der Fördertopf, der von der Regierung zur Verfügung gestellt wurde, von 1,5 Mrd. Euro auf 3,0 Mrd. Euro erhöht werden.







