Teilkaskoversicherung / Teilkasko Versicherung
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden abdeckt, die von Dritten geltend gemacht werden, deckt die Teilkaskoversicherung auch Schäden ab, die am Eigentum des Versicherungsnehmers entstehen. Welche einzelnen Schadensarten im Versicherungsumfang eingeschlossen sind, ist von Versicherer zu Versicherer ganz unterschiedlich. Es folgt eine kurze Übersicht der Schäden, bei den meisten Anbietern in den Rahmen des Teilkasko-Schutzes fallen.
- Brand
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Einwirkungen durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung
- Explosionen
- Glasbruch
- Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs (Kurzschlüsse)
- Schäden, die durch Fahrtkollisionen mit Tieren / Haarwild entstehen
Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Somit ist die Höhe des Versicherungsbeitrags nicht von der Anzahl der unfallfreien Jahre als Autofahrer abhängig. Stattdessen hängt die Beitragshöhe von mehreren Faktoren, wie zum Beispiel dem Fahrzeugtyp, dem Ort der Zulassung, der jährlichen Laufleistung oder dem Alter des Versicherungsnehmers ab.
Bei den meisten Versicherern wird dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit eingeräumt, einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen, wodurch er die Höhe des Teilkasko Versicherungsbeitrages senken kann.




