Teilamortisationsleasing
Eine der wichtigen Bezeichnungen, die im Rahmen eines Leasingvertrages häufig auftauchen, ist das sogenannte Teilamortisationsleasing. Oft finanziert die Leasinggesellschaft ein Fahrzeug vor und trägt so zum Beginn der Laufzeit das wirtschaftliche Risiko. Dieses geht mit der Unterzeichnung der Vertragspapiere auf den Mieter über, der zum Beispiel einen Pkw für die Dauer von drei Jahren least.
Allerdings ist mit dem Ende der Vertragslaufzeit die betriebliche Nutzungsgrenze des Kraftfahrzeugs noch nicht erreicht. Zudem hat der Leasingnehmer mit seinen Raten nur einen Teil des Wertverlustes ausgeglichen. Der Vermieter übernimmt also nach Vertragsende wieder ein finanzielles Risiko, auch wenn dieses jetzt nur noch dem Bruchteil eines Neuwagens entspricht. Fälle, in denen das Leasinggut noch einen gewissen Restwert besitzt und der Mieter nur einen Teil der Finanzierungskosten getragen hat, bezeichnet man auch als Teilamortisation.
Die Leasinggesellschaft muss also Wege finden, wie sie den Wert des Gebrauchtwagens liquidieren kann. Eine der Möglichkeiten besteht darin, das Fahrzeug dem Leasingnehmer zum Kauf anzubieten. An dieser Stelle macht der Vermieter von seinem Andienungsrecht Gebrauch und der Mieter muss, ob er will oder nicht, den Pkw erwerben. Ausschlaggebend ist für den Kaufpreis der kalkulatorische Restwert. Im Allgemeinen einigen sich beide Vertragsparteien bereits vor der Vertragsunterzeichnung auf einen anzustrebenden Restwert. Neben der Option des Verkaufs an den Leasingnehmer kann ein Auto natürlich auch an andere Personen veräußert werden, etwa Gebrauchtwagenhändler. Als eine Alternative zum Verkauf wäre hier aber auch das Gebrauchtwagenleasing oder eine Fortführung des Vertrages bis zur Vollamortisation denkbar.




