Tarifierungsmerkmale, weiche
Andere weiche Tarife beziehen sich auf Einzelfahrer oder auch Fahrerkreise. Hierbei muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsunterzeichnung gewährleisten, dass nur er/sie selbst das Fahrzeug benutzt oder nur bestimmte Personenkreise. Dasselbe gilt beim Familienrabatt. Ermäßigungen auf den Versicherungsbeitrag können auch auf das Fahrzeugalter eingeräumt werden. Dabei gilt, dass je jünger das Auto ist, je höher auch der gewährte Rabatt ausfällt.
Weiterhin beziehen sich die weichen Tarifierungsmerkmale auch auf Garagenrabatte. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer garantieren, dass er sein Fahrzeug nachts hauptsächlich in einer Einzel-, Doppel- oder Sammelgarage abstellt und somit das Risiko bezüglich Schäden durch Vandalismus, Naturgewalten etc. reduziert. Auch Wenigfahrer weisen ein statistisch betrachtet geringeres Schadensrisiko auf und fallen somit auch unter die Kategorie weiche Tarifierungsmerkmale.
Im Gegensatz zu den geltenden Typen- oder Regionalklassen, den PS bzw. dem Hubraum und der Zuordnung zur Schadensfreiheitsklasse des Fahrzeughalters bieten die weichen Merkmale eine Fülle von Möglichkeiten der individuellen Tarifgestaltung – sowohl für den Versicherungsnehmer wie aber auch für die Versicherungsgesellschaft. In Kombination mit der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall kann der Vertrag sehr persönlich und auf die jeweiligen Bedürfnisse gestaltet werden und somit Vorteile gegenüber anderen Angeboten aufweisen.
Dennoch gilt bei allen weichen Tarifierungsmerkmalen, dass jede Versicherungsgesellschaft diese unabhängig von anderen Konkurrenten anbietet und bezüglich der einzelnen Rabatte auch entsprechende Nachweise verlangen kann. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarungen führt in der Regel zu Vertragsstrafen und/oder Erhöhung der Beiträge. Mitunter können auch gleich mehrere dieser Rabatte seitens des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden.







