Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dabei ist es gar nicht so schwer, die Bedeutung der Straßenverkehrsordnung zu erfassen und zu verstehen. Im Endeffekt handelt es sich hierbei um eine Rechtsverordnung, die vom Bundesministerium für Verkehr erlassen wurde. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass in der StVO eine Vielzahl an Regeln festgehalten ist, die für die einzelnen Verkehrsteilnehmer gelten.
Das Spektrum an Regeln, das die Straßenverkehrsordnung umfasst, ist sehr groß und weit reichend. So definiert sie unter Anderem gewisse Grundregeln, die auf dem Leitgedanken der gegenseitigen Rücksichtnahme basieren. Den Anfang der Regelungen machen grundlegende Vorschriften, die Vorgaben hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Überholverbote, das Halten und Parken etc. definieren. Anschließend folgt ein Teil, in welchem primär die Verkehrszeichen klassifiziert werden. Im letzten Teil folgen die so genannten Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.
Der Großteil all dieser Regeln, die in der StVO festgehalten sind, ist den meisten Verkehrsteilnehmern bekannt. Schon von Kindheit an nehmen wir diese Regeln auf und wissen somit zum Beispiel über die Bedeutung von Geschwindigkeitsbegrenzungen Bescheid. Spätestens wenn der Führerschein für ein motorisiertes Fahrzeug erlangt werden soll, muss man sich mit den einzelnen Regeln und Vorschriften noch genauer befassen.
Es ist anzumerken, dass die Regelungen der Straßenverkehrsordnung für das gesamte Bundesgebiet und sämtliche Verkehrsteilnehmer gelten. Somit werden zum Beispiel auch ausländische Verkehrsteilnehmer von der Regelung nicht ausgenommen. Zwar existieren auch Ausnahmen – jedoch nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Dies gilt zum Beispiel für die Bundeswehr oder die Bundespolizei, die in bestimmten Fällen dazu berechtigt sind, sich über die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen. Selbiges kann auch für Rettungsdienste gelten, wenn sich diese im Einsatz befinden, um Menschenleben zu retten.







