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Sonderkündigungsrecht

Jedes Jahr, in den Wochen kurz vor dem 30. November, rufen Kfz-Versicherer, Presse, Fernsehen und natürlich auch die verschiedenen Internet-Portale zum Wechsel der Kfz-Versicherung auf. Grund ist die Tatsache, dass Versicherungsverträge im Regelfall über einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ausgestattet werden. So weit, so gut - was aber tun, wenn man zwar einen Versicherungswechsel ins Auge gefasst, am Ende die Kündigung aber zu spät eingereicht hat? Oder was kann der Versicherte tun, wenn zum 10. Dezember plötzlich eine saftige Beitragserhöhung im Briefkasten liegt? Um genau diese Fragen beantworten zu können, sollte sich jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit dem Sonderkündigungsrecht seiner Versicherung auseinander setzen.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die Auflösung eines bestehenden Versicherungsvertrages nämlich auch dann, wenn die ordentliche Kündigung nicht mehr möglich ist, da entsprechende Fristen verstrichen sind. Wer jetzt als Autofahrer der Meinung ist, dieses Sonderkündigungsrecht als Freikarte zum ständigen Versicherungswechsel nutzen zu können, wird mit allerdings einer herben Enttäuschung rechnen müssen. Um genau diesem missbräuchlichen Einsatz einen Riegel vorzuschieben, ist das Sonderkündigungsrecht an gewisse Bedingungen geknüpft. Eine davon ist etwa die Beitragserhöhung. Aber auch an dieser Stelle müssen sich Versicherte an Fristen halten. Nach Bekanntwerden der Anhebung bleiben lediglich vier Wochen für einen Versicherungswechsel – andernfalls hat das bisherige Versicherungsverhältnis weiterhin Bestand.

Weitere Gründe, die einen Griff zum Sonderkündigungsrecht ermöglichen, sind Veränderungen innerhalb des Vertrages, auf deren Grundlage sich die Leistungen für den Versicherten ändern. Zusätzliche Freiheiten beim Versicherungswechsel winken auch dann, wenn sich der Versicherte für einen Neuwagen entscheidet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um fabrikneue Autos oder einen Gebrauchtwagen handelt. Entscheidend ist lediglich die Tatsache, dass dieser Pkw zum ersten Mal auf den Versicherungsnehmer eingetragen wird.

Schadensregulierungen sind eine dritte und letzte Möglichkeit, wie sich Kfz-Versicherungen auch außer der Reihe kündigen lassen. Sobald die Bearbeitung des Falles abgeschlossen ist, bleiben dem Versicherten genau vier Wochen Zeit, um sich nach einer neuen Police umzusehen.




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