Sonderkennzeichen
Neben den einzelnen Kommunen oder Behörden, die in einer Stadt ansässig sind, dürfen zum Beispiel auch die unterschiedlichen diplomatischen Vertretungen, Teile der deutschen Ordnungsbehörden und das Militär sowie spezielle Einrichtungen Sonderkennzeichen an ihren Fahrzeugen führen. Hier gelten allerdings ebenso strenge Regeln wie für den Verbraucher, da die einzelnen Nummernschilder ein wichtiges Identifikationsmerkmal im Straßenverkehr darstellen.
Das auffälligste Kennzeichen ist sicher das der Bundeswehr: Neben einem großen Y prangt hier auch die deutsche Flagge, gefolgt von einer 6-stelligen Zahlenkombination. Das Y wurde gewählt, da keine der größeren Städte in Deutschland mit einem Y beginnt. Weiterhin sieht man im Straßenverkehr immer wieder Fahrzeuge mit der Kombination SU-BW, die ebenfalls zum Fuhrpark der Bundeswehr gehören können. Behördenkennzeichen werden zwar seit März 2007 offiziell nicht mehr vergeben, tauchen im Alltag auf Deutschlands Straßen immer noch auf. Neben dem Zulassungsbezirk erscheint hier nur eine Ziffernkombination, anhand derer sich die Behörde identifizieren lässt. Im Rahmen der neuen Fahrzeug-Zulassungsordnung regeln die einzelnen Bundesländer die behördliche Zulassung von Fahrzeugen unabhängig voneinander.
Kfz-Kennzeichen, welche mit einer 0 beginnen, sind ein klarer Hinweis auf das sogenannte Diplomaten-Kennzeichen. Dieses erhalten alle diplomatischen Vertretungen in Deutschland für ihren Fuhrpark. Die Vorschriften sehen hier vor, dass neben der 0 auch der Ländercode und eine fortlaufende Zahl erscheinen. Fahrzeuge mit einer 17 nach dem Bindestrich unterstehen etwa der USA. Daneben existiert noch eine Vielzahl anderer Sonderkennzeichen, etwa für das Technische Hilfswerk, einzelne Bundesbehörden (z. B. Grenzschutz) oder bestimmte Fahrzeugtypen und unterschiedliche Verwendungszwecke – wie z. B. zur Kennzeichnung von Oldtimern.




