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Sicherheitsgurt

Im Lauf seiner Entwicklungsgeschichte ist das Automobil stetig weiter entwickelt wurden. Dabei stand über einen langen Zeitraum das Verbessern der Leistung für viele Entwickler im Vordergrund. Neue Modellreihen sollten schneller als ihre Vorgänger sein und die Ausstattung noch aufwendiger und ausgefallener. Dass eine auf den technischen Fortschritt ausgerichtete Entwicklung auch für die Insassen nicht ohne Folgen bleiben kann, liegt natürlich auf der Hand. Eine Auswirkung der hohen Geschwindigkeiten, mit denen Kraftfahrzeuge heute bewegt werden können, ist beispielsweise die Tatsache, dass bei einem Verkehrsunfall höhere Kräfte auf die Insassen einwirken.
Um in diesem Zusammenhang die gesundheitlichen Folgen zu verringern, wird die technische Entwicklung des Automobils von einem stetigen Fortschritt in der Sicherheitstechnik begleitet. Das Ergebnis war unter anderem auch die Erfindung des Sicherheitsgurtes. Dessen Geschichte beginnt außerordentlich früh: Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigten sich findige Entwickler mit dem Sicherheitsgurt. Dabei stand nicht nur der Gurt für den Einsatz in Kraftfahrzeugen im Mittelpunkt, auch andere Fortbewegungsmittel waren auf eine entsprechende Sicherheitstechnik angewiesen, etwa das Flugzeug. Moderne Dreipunktgurte haben allerdings nur noch wenig mit den ersten Modellen gemeinsam.
Die Bezeichnung Dreipunktgurt bezieht sich darauf, dass die Insassen an jeweils drei Punkten auf dem Sitz fixiert werden. Durch diese Ausführung verhindert der Gurt ein Herumschleudern der Personen bei einem Zusammenstoß. Zusätzlich sorgt das Anschnallen für mehr Sicherheit beim Öffnen des Airbags. Vor Einführung der Gurtpflicht in den 1970er Jahren kam es bei Verkehrsunfällen nicht selten dazu, dass Insassen durch die verzögert wirkenden Abbremseffekte im Innenraum aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wurden und dabei zum Teil schwere Verletzungen erlitten.
Die Anschnallpflicht hat sich inzwischen in vielen Ländern durchgesetzt: Für Deutschland gelten entsprechende Regelungen auf den vorderen Sitzen bereits seit 1970, während die Insassen auf den Rücksitzen noch bis 1979 ohne angelegten Gurt mitfahren durften. Wer als Autofahrer ohne den lebensrettenden Sicherheitsgurt in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen.