Sicherheitsabstand
Paragraph 4 der StVO (Straßenverkehrsordnung) schreibt vor, dass zu einem vorausfahrenden Fahrzeug der Sicherheitsabstand groß genug sein muss, um auf ein plötzliches Bremsmanöver noch reagieren zu können. Experten raten daher immer zu folgender Faustregel: „Sicherheitsabstand ist gleich Geschwindigkeit durch 2 (halber Tacho).“ Natürlich kann kein Verkehrsteilnehmer die Entfernung zum vorausfahrenden PKW oder LKW genau messen. Schließlich gestaltet sich das Anlegen eines Maßbandes bei voller Fahrt recht schwierig. Aber schätzen lässt sich der Abstand schon, nämlich anhand der Leitpfosten und Fahrbahnmarkierungen. Diese werden immer in einem festgelegten Abstand zueinander angebracht, in der Regel beträgt die Entfernung auf gerader Strecke zwischen zwei Leitpfosten 50 Meter. Bei 100 km/h muss demzufolge der Abstand zum Vordermann zwei aufeinanderfolgenden Leitpfosten betragen.
Ansonsten kann es schnell teuer werden, denn ein zu geringer Sicherheitsabstand und Drängeln sind Tatbestände des deutschen Bußgeldkataloges. Zum Beispiel kostet ein Unterschreiten des richtigen Abstandes zum Vordermann ab Tempo 80 bereits 25,- EUR. Noch teurer wird es in dem Fall, dass der Sicherheitsabstand auf wenige Meter schrumpft. Autofahrer, die auf einer deutschen Autobahn mit 120 km/h unterwegs sind und sich auf 5 Meter dem vorderen Fahrzeug nähern, müssen mit einem Bußgeld von 200,- EUR, vier Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Ein Grund mehr, um in Zukunft weniger dicht aufzufahren. Wer sich nicht auf das eigene Augenmaß verlassen will, kann auch zu einer technischen Lösung greifen, denn inzwischen bieten einige Hersteller auch Fahrassistenzsysteme zur Abstandskontrolle an.




